Noch weniger Kontakte und eingeschränkter Bewegungsradius
Weil die bisherigen Kontaktbeschränkungen nicht ausgereicht haben, um die Infektionszahlen deutlich zu senken, und um der Mutation des Coronavirus Rechnung zu tragen, haben Kanzlerin und Länderchefs eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen vereinbart. Wie schon im Frühjahr 2020 dürfen auch in den kommenden drei Wochen private Treffen nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer anderen haushaltsfremden Person stattfinden.
Außerdem sind die Länder angehalten, in den sogenannten Hotspots – Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen –, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere sollen Bewegungen nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt sein. Ausnahmen sind nur aus triftigen Gründen möglich, wie etwa der Fahrt zur Arbeit oder zum Arzt. Tagestouristische Ausflüge zählen ausdrücklich nicht dazu.
Keine Rückkehr an die Schulen
Bereits gestern hatten sich die Kultusminister in einer Videokonferenz über eine Anschluss-Lösung in den Schulen beraten. Aber aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens werden die Schulen auch nach dem 10. Januar bis zum 31. Januar für den Präsenzunterricht geschlossen bleiben. Unterricht findet daher nur digital statt. Ausnahmen sollen für die Abschlussklassen- und jahrgänge gelten, die sich auf ihre Prüfungen vorbereiten müssen. Auch der Regelbetrieb in den Kindertagesstätten bleibt zunächst ausgesetzt. An den bestehenden Notbetreuungsangeboten halten die Länder, in denen sie angeboten werden, fest.
Unterstützung für Eltern
Um Eltern, die aufgrund der geschlossenen Betreuungseinrichtungen und Schulen ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, zu entlasten, werden die Regelungen zum Kinderkrankengeld ausgeweitet. Betroffene Eltern erhalten pro Elternteil zehn Tage zusätzliches Kinderkrankengeld und das auch dann, wenn das Kind nicht wegen Krankheit, sondern wegen geschlossener Schule oder Kita zu Hause bleibt. Alleinerziehende können 20 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen.
Neue Doppelstrategie für Reiserückkehrer
Verschärft werden auch die Regelungen für die Einreise aus einem Risikogebiet. Ab sofort ist eine Einreise nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich. Auch mit negativem Testergebnis müssen sich Reiserückkehrer in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben. Wie bislang schon geregelt, kann frühestens nach fünf Tagen ein weiterer Corona-Test gemacht werden. Fällt auch dieser Test negativ aus, darf die Quarantäne beendet werden.
Auszahlungen laufen
Seit gestern werden laut Bundeswirtschaftsministerium die November-Hilfen für Betriebe, die ab November 2020 Corona-bedingt schließen mussten, ausgezahlt. Auf die Überbrückungshilfen für die Schließungen seit September 2020 müssen Unternehmen hingegen noch etwas warten. Sie sollen später im Januar und zunächst als Abschlagszahlungen überwiesen werden.
Nächste Schritte
Am 25. Januar wollen sich die Ministerpräsidenten wieder treffen, um die Maßnahmen erneut zu überprüfen. Als Richtwert für mögliche Lockerungen gilt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner. Laut heutigem Stand des Robert Koch Instituts erreichen nur 22 von 412 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland diesen Wert.
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