Letztentscheidung über Homeoffice muss beim Unternehmen bleiben
Positiv wertet die IHK auch die bereits für heute angekündigte Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wonach den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht werden soll, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Luft nach oben gebe es etwa noch im administrativen Bereich. „Wichtig ist, dass die Letztentscheidung zur Beurteilung der Eignung einer Tätigkeit für die Erledigung im Homeoffice bei den Unternehmen bleibt. Schon vor den gestrigen Beschlüssen haben die Unternehmen diese Entscheidungen sorgfältig abgewogen und unter erschwerten Bedingungen bereits Erhebliches geleistet, um die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schützen. So haben in einer aktuellen Umfrage unserer IHK 97 Prozent der befragten Unternehmen angegeben, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits Homeoffice ermöglichen. Sie verdeutlichen damit zugleich, wie flexibel sie auf aktuelle Herausforderungen reagieren“, erklärte Thomé.
In diesem Kontext begrüßt die IHK ausdrücklich, dass die politischen Entscheidungsträger die Sofortabschreibung für die Anschaffung digitaler Wirtschaftsgüter auf den Weg gebracht haben. Dies dürfte auch die Bereitschaft zum Homeoffice unter jenen Beschäftigten erhöhen, die bisher auf Grund mangelnder technischer Ausstattung hiervon keinen Gebrauch gemacht haben.
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