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  • Die zweite Corona-Welle und der erneute Lockdown verschärfen die ohnehin brenzlige Lage vieler Menschen und Unternehmen. Eine Folge dessen sind steigende Mietschulden bei geringeren Einkünften – und das auf unbestimmte Zeit.
  • Mieter, die ihre Miete nicht mehr aufbringen können, sollten umgehend das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen und mit diesem gemeinsam nach einer Lösung zum Schuldenabbau suchen.
  • Private Mieter können außerdem Wohngeld beantragen. Unternehmen und Selbstständige, die im zweiten Lockdown zur (erneuten) Geschäftsschließung gezwungen sind, können Überbrückungshilfe beantragen

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Corona-Pandemie sind in der Wirtschaft drastisch spürbar. Unternehmen müssen schließen oder ihre Abläufe ändern und anpassen. Angebot und Nachfrage bei Produkten und Dienstleistungen ändern sich, Umsätze brechen weg. Für Arbeitnehmer bedeutet das oft die Kündigung oder Kurzarbeit und damit ein deutlich reduziertes Einkommen für unbestimmte Zeit.

Viele Verbraucher können infolgedessen ihre Lebenshaltungskosten kaum noch abdecken und ihre Miete nicht mehr bezahlen. Ähnliches gilt für Unternehmen, die trotz fehlender Umsätze weiterhin für Miete, Strom etc. aufkommen müssen. Trotz der anhaltenden Coronakrise hat der Bund die Hilfsregeln für Mieter nicht verlängert. Die Stundung von Mietschulden per Gesetz und der Corona-Kündigungsschutz sind zum 1.7.2020 ausgelaufen. Doch das Problem bleibt.

Bei Corona-bedingten Mietschulden frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter suchen

Private und gewerbliche Mieter, die nicht mehr ihre Miete bezahlen können, sollten sich umgehend mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen und ihm ihre Zahlungsschwierigkeiten schildern. Berliner Wohnungsbaugesellschaften zum Beispiel hatten bereits im Frühjahr ihre Bereitschaft signalisiert, individuelle Lösungen mit ihren Mietern zu finden. Es ist hingegen nicht ratsam, die Mietzahlungen ohne Benachrichtigung des Vermieters einfach einzustellen.

Je nach Einzelfall sind insbesondere folgende Lösungen denkbar:

  • Vereinbarung einer Ratenzahlung
  • Einigung auf eine Stundung von Mietschulden, sprich die Verschiebung der Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt (Moratorium)

Mietschuldnerberatung für Verbraucher als Mieter

Ein Schuldenerlass wird jedoch kaum in Betracht kommen, weil die Unternehmen aufgrund der gesetzlichen Lage Mietforderungen nicht so ohne Weiteres abschreiben können.

Private Mieter können außerdem Wohngeld beantragen, wenn ihr Einkommen nicht mehr ausreicht, um die Miete zu bezahlen. Unternehmen und Selbstständige erhalten auf Antrag eine staatliche Überbrückungshilfe, um ihre Fixkosten zu decken, wenn ihnen das Geschäft aufgrund des November-Lockdowns untersagt ist.

Weiterführende Informationen rund um das Thema „Mietschulden durch Corona“ finden interessierte Leser unter: https://www.schuldnerberatung.de/mietschulden-corona.

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