Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) erklärt in seiner Broschüre „Düngeverordnung 2020“ komprimiert und anschaulich, was die neue Düngeverordnung vom Mai 2020 für die landwirtschaftliche und gärtnerische Praxis bedeutet – von Ausbringungsbeschränkungen über Aufzeichnungspflichten bis hin zu Ordnungswidrigkeiten.

Die Broschüre „Düngeverordnung 2020“ informiert über die aktuelle Rechtslage und stellt vor, was sich für die Aufbringungstechnik geändert hat. Sie beschreibt und erklärt Aufbringungsbeschränkungen, Sperrzeiten und Obergrenzen für organische Düngemittel. Einen Schwerpunkt bilden zudem Informationen zu den Regelungen in mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten. Außerdem erklärt das BZL in der Broschüre aktuelle Aufzeichnungspflichten und informiert über Ordnungswidrigkeiten.

Inhaltliche Unterstützung erhielt das BZL von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Bundesbehörden, Bundesforschungseinrichtungen sowie von Landwirtschaftsministerien und Beratungsorganisationen der Länder. Somit bündelt die Broschüre das gesamte Know-how zu diesem Themenbereich.

Die Broschüre steht im BLE-Medienservice kostenfrei als Download zur Verfügung. Eine Druckversion wird voraussichtlich Anfang Februar 2021 vorliegen.

Broschüre DIN A4, 76 Seiten, Bestell-Nr. 1756

https://www.ble-medienservice.de/1756/duengeverordnung-2020?number=1756

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