Antrag enthält lediglich gesetzlich erforderliche Angaben
Der Antrag zum Kinderkrankengeld sei bewusst schlank gestaltet und enthalte nur die gesetzlich erforderlichen Angaben, so Straub weiter. Daraus müsse unter anderem der Grund für die Auszahlung des Kinderkrankengeldes hervorgehen, etwa die „pandemiebedingte Schließung“ der Kita oder Schule. Erforderlich seien beispielsweise auch der Betreuungszeitraum, die Bankverbindung und die Unterschrift. „Wenn ein Antrag auf Kinderkrankengeld formlos erfolgt oder unvollständig ist, nehmen wir schnellstmöglich Kontakt zu den Eltern auf und holen die fehlenden Informationen ein. Das soll eine schnelle Auszahlung gewährleisten und den Eltern zumindest die finanzielle Sorge ein Stück weit nehmen“, sagt Straub.
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