Theresa Jordan, Sergey Yurchenko und Marcel Fischer, UX Designer von adesso mobile, verstärken ab sofort als Testexperten den BITV-Prüfverbund. Mit dem BITVTest gib es in Deutschland ein anerkanntes Verfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit einer Website oder Webanwendung. Die adesso mobile solutions GmbH unterstützt Unternehmen vollumfänglich bei der Umsetzung ihrer barrierefreien digitalen Produkte – ab sofort auch als BIK BITV-Test Prüfstelle.

Digitale Barrierefreiheit wird immer wichtiger und ist mehr als ein Nice-to-have. Barrierefreie digitale Angebote sollen allen Menschen gleichermaßen eine uneingeschränkte Nutzung ermöglichen – unabhängig von körperlichen Behinderungen oder Einschränkungen über das Umfeld. Bundesbehörden sind gesetzlich dazu verpflichtet, öffentlich zugängliche Websites barrierefrei anzubieten – und das bereits seit einigen Jahren. Neu hinzugekommen sind Intranets und Extranets, mobile Apps sowie elektronische Verwaltungsabläufe. Auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit inklusive eines Feedbackmechanismus und einem Hinweis auf die Schlichtungsstelle sowie die Bereitstellung von Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache sind obligatorisch.

Die Regulierung der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit erfolgt in Deutschland durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Als Basis für die BITV-Anforderungen dienen die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1), die auf den Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit basieren.

Der BITV-Test ist in Deutschland ein anerkanntes Verfahren, um die Barrierefreiheit einer Website oder Webanwendung zuverlässig zu prüfen. Entwickelt wurde er im Rahmen der von der DIAS GmbH durchgeführten Projektreihe „BIK – barrierefrei informieren und kommunizieren“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Aktuell können Websites nach 60 Prüfkriterien als „BITV-konform“ zertifiziert werden. Für Apps wird es zukünftig ebenfalls einen Prüfkatalog und eine entsprechende Zertifizierung geben. Zu den wichtigsten Kriterien zählen unter anderem ausreichende Kontrastverhältnisse sowie visuelle Hervorhebungen, Untertitel und Medien-Alternativen für Audio- und Video-Formate sowie konsistente Bezeichnungen und verständliche Inhalte inklusive Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.

Als Teil des User Experience besitzt Barrierefreiheit bei adesso mobile schon immer einen hohen Stellenwert und wird konsequent in Entwicklungsprozesse implementiert. Seit Jahren berät das Unternehmen Wirtschaftsakteure und öffentliche Stellen gezielt zum Thema „Digitale Barrierefreiheit“, prüft die Einhaltung von Anforderungen und begleitet die Entwicklung barrierefreier Software. Gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut eye square hat adesso mobile darüber hinaus eine Studie zur mobilen Barrierefreiheit veröffentlicht.

Für die Aufnahme in den BITV-Prüfverbund mussten Sergey Yurchenko, Marcel Fischer und Theresa Jordan jeweils drei reale Websites nach den BITV-Kriterien testen – das Ergebnis wurde im Anschluss von der DIAS GmbH abgenommen. Nach allen absolvierten Prüfungen wurde den Testexperten von adesso mobile Ihr Know-how bestätigt und das Unternehmen damit als offizielle BITV-Prüfstelle anerkannt.

Geschäftsführer Frank Wolf zur erfolgreichen Prüfung:
„Wir sind sehr stolz auf die Leistung unserer Kolleginnen und Kollegen und freuen uns über diesen wichtigen Schritt. Eine größere Expertise als die einer BITV-Prüfstelle kann man seinen Kunden nicht bieten – die Zertifizierung war daher der nächste logische Schritt. Wir kennen alle relevanten Kriterien, technischen Standards sowie gesetzlichen Vorgaben und Normen. Neben der grundlegenden Beratung und Umsetzung barrierefreier Lösungen umfasst unser Portfolio jetzt auch den BITV-Test einer digitalen Anwendung. Mit unserem Know-how im mobilen Kontext möchten wir zukünftig einen Beitrag zur Entwicklung des BITV-Prüfverfahrens für native mobile Anwendungen leisten.“

Digitale Barrierefreiheit betrifft zukünftig nicht nur öffentliche Stellen. Mit dem European Accessibility Act (EAA) werden erstmals auch Unternehmen der Privatwirtschaft dazu verpflichtet, barrierefreie digitale Angebote bereitzustellen. Die EU-Richtlinie nennt in diesem Zusammenhang Geltungsbereiche wie den gesamten Online-Handel, Betriebssysteme, Bankdienstleistungen einschließlich Geldautomaten, elektronische Kommunikation, Zugang zu audiovisuellen Medien, E-Books und Personenverkehrsdienste.

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