Zur Historie: Seit 2007 wird am 28. Januar jährlich der Europäische Datenschutztag begangen. Der Tag nimmt Bezug auf den 28. Januar 1981, an dem der Europarat das Übereinkommen Nr. 108 „zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“ angenommen hatte. Übrigens: Der Europarat darf hier nicht mit der Europäischen Union verwechselt werden. Er setzt sich aktuell aus 47 Mitgliedsstaaten mit 820 Millionen Einwohnern zusammen. Das Übereinkommen Nr. 108 war das erste rechtsverbindliche zwischenstaatliche Datenschutzabkommen und internationale Instrument zum Schutz personenbezogener Daten.
Es sollte in den Vertragsstaaten für alle Menschen sicherstellen, dass ihre Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere das Recht auf einen Persönlichkeitsbereich bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten geschützt werden. Die Konvention haben auch Staaten außerhalb Europas wie Tunesien und Mexiko ratifiziert. Die Unterzeichner-Staaten verpflichteten sich, nationale Datenschutzgesetze, die auf den Prinzipien der Konvention beruhen, zu erlassen.
Inzwischen haben Ausmaß und Qualität der elektronischen Datenverarbeitung stark zugenommen. Um den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden, haben sich im Jahr 2018 die Konventionsstaaten auf ein Änderungsprotokoll geeinigt, das die Datenschutzkonvention 108 modernisiert: die Datenschutzkonvention 108+. Auch das EU-Parlament reagierte mit der im April 2016 auf den Weg gebrachten Datenschutz-Grundverordnung – kurz: DSGVO. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Ein Ziel der DSGVO ist eine europaweite Vereinheitlichung der Datenschutzregeln.
Das Bewusstsein für die eigenen Daten ist seitdem enorm gewachsen; aber leider nicht überall und nicht bei jeder verantwortlichen Stelle, ansonsten käme es nicht immer wieder zu schweren Datenschutzversäumnissen, die inzwischen mit hohen und schmerzhaften Strafen geahndet werden. „Am heutigen Datenschutztag sollten wir auf das Geleistete zurückblicken, was bereits erreicht wurde, aber auch kritisch hinterfragen, welche Herausforderungen noch vor uns liegen“, erklärt UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein im Hinblick auf die Gesellschaft, aber auch hinsichtlich der Aufgaben in den Unternehmen, bei denen er als Datenschutzbeauftragter bestellt ist.
Die UIMC ist eine gesellschaftergeführte mittelständische Unternehmensberatung mit den Kerngebieten Datenschutz und Informationssicherheit; im Datenschutz gehören wir zu den marktführenden Beraterhäusern. Wir bieten als Vollsortimenter sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten der Analyse, Beratung, Umsetzung und Schulung/Sensibilisierung bis hin zum Komplett-Outsourcing des Beauftragten an.
Das Schwesterunternehmen UIMCert ist als sachverständige Prüfstelle für die Norm ISO/IEC 27001 von der DAkkS akkreditiert.
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