Zum besseren Schutz der Risikogruppen hatte das Bundesgesundheitsministerium Anfang Dezember 2020 beschlossen, kostenlose Masken mit FFP2-Standard für bestimmte Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen. Mehr als 27 Millionen Menschen haben Deutschlandweit einen Anspruch auf diese besondere Versorgung während der anhaltenden Corona-Pandemie.

Ab Mitte Dezember und noch bis zum 6. Januar 2021 konnten zunächst alle über 60-Jährigen jeweils drei kostenlose Masken in Apotheken erhalten, ebenso Menschen mit Vorerkrankungen und Risikoschwangerschaften – gegen Vorlage ihres Personalausweises bzw. einer Bescheinigung, die ihnen ihre Krankheit attestiert. Die regionalen Apotheken konnten die Versorgung trotz vereinzelter lokaler Lieferschwierigkeiten insgesamt gut bewältigen.

Weitere 12 Schutzmasken sollen jeder anspruchsberechtigten Person in den kommenden Wochen zur Verfügung gestellt werden. In das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren sind die Krankenkassen ein-gebunden, so auch die AOK PLUS.

Dafür mussten zunächst entsprechend den bundeseinheitlich festgelegten Vorgaben per Datenauslese die Anspruchsberechtigten unter den mehr als 3,4 Millionen AOK PLUS-Versicherten identifiziert werden. Das sind insgesamt rund 1,3 Millionen Versicherte in Sachsen und Thüringen.

Die Bundesdruckerei wiederum war vom Gesetzgeber beauftragt worden, insgesamt mehr als 27 Millionen fälschungssichere Berechtigungsscheine zu drucken und an die Gesetzlichen Krankenkassen in ganz Deutschland zu versenden, entsprechend dem von den einzelnen Kassen im Dezember an die Bundesdruckerei gemeldeten Bedarf.

Nach Erhalt der Berechtigungsscheine, der den Krankenkassen für Ende der ersten Januarwoche avisiert worden war, kann dann die AOK PLUS mit dem Versand an 1,3 Millionen Adressaten in Sachsen und Thüringen beginnen.

"Wir warten jetzt täglich auf die Lieferung der Berechtigungsscheine aus der Bundesdruckerei“, sagt Jan Günther, Bereichsleiter Kampagnenmanagement bei der AOK PLUS. "Sobald die da sind, können wir mit der Konfektionierung beginnen und den Versand an unsere Versicherten starten. Spätestens nach sieben Tagen sollte auch der oder die letzte Anspruchsberechtigte die Sendung mit einem standardisierten Anschreiben und jeweils zwei Coupons im Briefkasten haben. Bis dahin muss niemand irgendetwas tun.“

Je zweimal sechs Schutzmasken können dann gegen Vorlage des Anschreibens und des Berechtigungsscheines von Januar bis Mitte April von jeder anspruchsberechtigten Person in der Apotheke abgeholt werden. Pro eingelöstem Berechtigungsscheine sind dann jedoch je zwei Euro Zuzahlung durch die Versicherten zu leisten.

"Das Verfahren selbst, so bürokratisch es auch ist, kann von der AOK PLUS nicht verändert werden. Wir können nur an die Versicherten appellieren, sich bis zum Erhalt der Coupons noch etwas zu gedulden und sich auch beim Abholen der Schutzmasken in ihrer Apotheke verantwortungsbewusst zu verhalten und die AHA-Regeln einzuhalten“, so Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK PLUS.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Sternplatz 7
01067 Dresden
Telefon: +49 (800) 1059011144
Telefax: +49 (1802) 471001
http://www.aokplus-online.de

Ansprechpartner:
Hannelore Strobel
Pressesprecherin
Telefon: +49 (351) 4946-11144
E-Mail: hannelore.strobel@plus.aok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel