Mit der Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie schafft die EU die Voraussetzungen dafür, dass unsere Versorgung mit Trinkwasser auch in Zukunft sicher ist und Bürger europaweit auf ihr Lebensmittel Nr. 1 vertrauen können. Entscheidend ist nun die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht, aber auch in Brüssel ist noch eine Menge zu tun.
Die EU-Trinkwasserrichtlinie sieht eine Reihe von neuen Aufgaben für die kommunalen Wasserversorger vor, die nun in Deutschland praxistauglich umgesetzt werden müssen. Ziel muss es dabei sein, einen unverhältnismäßigen, bürokratischen Aufwand für die kommunalen Trinkwasserversorger zu verhindern. Denn dieser zahlt nicht auf die Qualität und die Sicherheit der Trinkwasserversorgung ein.
Sinnvoll ist der Ansatz den gesamten Wasserkreislauf über einen neuen, sogenannten risikobasierten Ansatz stärker in den Blick zu nehmen. Um die Ressourcen wirksam zu schützen, muss es wesentliches Ziel bei der nationalen Umsetzung sein, nicht nur mögliche Risiken zu identifizieren, sondern frühzeitig mit Maßnahmen gegenzusteuern. Das erfordert eine enge Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunen sowie deren Wasserversorgern. Der Schutz der Trinkwasserressourcen ist obendrein ein wichtiger Baustein für eine klimarobuste Wasserversorgung.
Bei manchen Vorgaben lässt die neue Trinkwasserrichtlinie den Mitgliedstaaten Spielräume für die Umsetzung in nationales Recht. Auch hier kommt es auf eine praxisnahe Ausgestaltung für die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland an. Das betrifft, neben den Vorgaben bestimmter Parameter für Pflanzenschutzmittel und Metaboliten, beispielsweise Informationspflichten zu wirtschaftlichen Faktoren wie den Kosten für die Verbraucher und der Leistungsfähigkeit der Wasserinfrastruktur. Transparenz gegenüber ihren Kundinnen und Kunden ist gerade im Interesse der lokal und regional tätigen kommunalen Wasserversorger. Allerdings gelingt dies nur, wenn die zur Verfügung gestellten Informationen dem Verbraucher auch einen echten Mehrwert liefern. Dies ist bei dem reinen Vergleich von wirtschaftlichen Faktoren der Wasserversorgung häufig schwierig. Warum? Infrastrukturen und Systeme der Wasserversorgung sind kein Produkt von der Stange, sondern eine Maßanfertigung – optimal zugeschnitten auf die lokalen Gegebenheiten wie Hydrologie, Topographie oder Siedlungsstruktur. Entsprechend unterschiedlich und nahezu unvergleichbar anhand einzelner Indikatoren sind die Kosten für den Verbraucher.
Mit der Verabschiedung liegt der Ball zwar jetzt bei den Mitgliedsstaaten, die Richtlinie entsprechend in nationales Recht umzusetzen. Doch auch in Brüssel ist die Arbeit noch nicht getan: Der europäische Grüne Deal muss Trinkwasserschutz und Gewässerschutz eng miteinander verzahnen. Das gilt vor allem mit Blick auf das Null-Schadstoff-Ziel für Wasser, Böden und Luft, das die EU-Kommission anstrebt. Damit will sie den Schadstoffeintrag an der Quelle angehen. Nur so kann es uns gelingen, langfristig die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.
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