Auf einer Waldfläche bei Schmallenberg (Hochsauerland) wurde in den letzten Jahren schrittweise ein etwa 30 Hektar großer, mehr als 100-jähriger Buchenbestand kahlgeschlagen und die Fläche anschließend mit Fichten aufgeforstet.

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat jetzt reagiert und in einem Schreiben an Norbert Panek, Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbands Naturschutzinitiative e. V. (NI), mitgeteilt, dass die Naturschutzbehörden beauftragt wurden, auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes die „erforderlichen Entscheidungen zur Kompensation der Eingriffe in die Buchenwaldbestände“ zu treffen. Nach Auffassung des Ministeriums stellen die Kahlhiebe einen „Eingriff im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz“ dar, denn „es handelt sich um Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erheblich beeinträchtigen.“ Die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sei nicht „von der Notwendigkeit eines forstrechtlichen Zulassungsverfahrens abhängig“.

Die Zielvorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sehen vor, „naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften“. Das Ministerium kommt daher zu dem Ergebnis, dass die vorgenommenen Hiebmaßnahmen sowie die nachfolgende Aufforstung mit Fichten weder mit einer nachhaltigen, noch mit einer „ordnungsgemäßen“ Forstwirtschaft zu vereinbaren seien. Die Kahlhiebe hätten, so das Ministerium, „nach Maßgabe des § 15 Bundesnaturschutzgesetz vermieden bzw. kompensiert werden müssen“.

Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e. V. (NI) und Norbert Panek begrüßen die jetzige Vorgehensweise des Umweltministeriums. Dennoch stelle sich nach ihrer Ansicht die Frage, weshalb die zuständigen Behörden auf der unteren Verwaltungsebene nicht schon früher aktiv geworden seien, um die Kahlhiebe zu unterbinden. Denn nach Aussagen des Ministeriums hatte zumindest das örtliche Forstamt Kenntnis von der Durchführung der Hiebmaßnahmen. Es sei daher von einem eklatanten Behördenversagen auszugehen.

Zudem sei noch unklar, wie der Eingriff überhaupt ausgeglichen werden solle. Nach Einschätzung des Buchenwald-Experten Norbert Panek sei der eingetretene ökologische Schaden so gravierend, dass eine mehrhundertjährige Regenerationsphase erforderlich sei, bis auf der betroffenen Fläche wieder ein vergleichbarer, alter Waldbestand herangewachsen sei. Der Eingriff sei weder „sanierungsfähig“, noch durch etwaige Maßnahmen auf irgendeine andere Weise kompensierbar.

Neumann und Panek fordern mit Nachdruck weiterhin eine Änderung des Kahlschlag-Paragraphen im Forstgesetz von Nordrhein/Westfalen sowie ein Schutzprogramm für Buchenwälder im Hochsauerland.

Über Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.

Unsere Arbeit wird bundesweit von mehr als 50 Länder- und Fachbeiräten ehrenamtlich unterstützt. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen und Stiftungen, die unsere Ziele unterstützen.

Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Am Hammelberg 25
56242 Quirnbach/Westerwald
Telefon: +49 (2626) 9264770
Telefax: +49 (2626) 9264771
http://naturschutz-initiative.de/

Ansprechpartner:
Harry Neumann
Bundes- und Landesvorsitzender
Telefon: +49 (2626) 9264770
E-Mail: info@naturschutz-initiative.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel