Die vom BMU vorgelegten Entwürfe dienen der nationalen Umsetzung der Neufassung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) zum 30. Juni 2021. Besonders ärgerlich sei die Tatsache, dass das BMU in den Vorlagen den tatsächlichen Beitrag von Biokraftstoffen zur Treibausgas (THG)-Reduzierung ignoriere. Die derzeitige gesetzliche Regelung fuße darauf, dass die den gesamten Lebensweg umfassende Zertifizierung – differenziert nach Rohstoffen und Verfahrenstechnologien – den absoluten, d.h. den tatsächlichen physischen Beitrag zur THG-Minderung ausweise. Dies sei das besondere Alleinstellungsmerkmal der bestehenden Quotenregelung, so Kurreck. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) habe erst kürzlich in ihrem Bericht für das Jahr 2019 bestätigt, dass Biokraftstoffe ca. 10 Mio. t CO2-Minderung zum Klimaschutz beigetragen hätten. Die Kombination mit einer spürbaren Strafzahlung führe dazu, dass der Klimaschutz der Gewinner dieses Effizienzwettbewerbes sei. Die deutsche THG-Quotenregelung finde inzwischen auch in anderen Mitgliedstaaten Anerkennung, zum Beispiel in Tschechien und Schweden, wo analoge Regelungen umgesetzt würden, betonte Kurreck. Unter Hinweis auf die deutsche Ratspräsidentschaft fordert der Vorsitzende, dass die Bundesregierung insbesondere im Verkehrssektor beim Klimaschutz eine Vorreiterrolle übernehmen müsse. Er erinnerte an die Forderung, die THG-Quote schrittweise bis 2030 auf 16% anzuheben.
Offenbar sei es Ziel der vom BMU vorgeschlagenen Regelungen, mit der 4-fach-Anrechnung der E-Mobilität und weiteren Anrechnungsoptionen für Biokraftstoffe aus Reststoffen gezielt die am Markt etablierten Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse aus dem Markt zu verdrängen. Stattdessen sollten Vielfalt und Synergien aller Erfüllungsoptionen ausgewogen in den Entwürfen berücksichtigt werden. Der UFOP-Vorsitzende unterstrich die dringende Notwendigkeit der Erhaltung des Absatzweges Biokraftstoffmarkt als tragende Säule für den Anbau von Raps in Deutschland und in der Europäischen Union.
Kurreck appellierte an die Bundesregierung, die Verhältnismäßigkeit der Förderung der E-Mobilität und des Aufbaus der dazugehörigen Infrastruktur im Blick zu halten. Außerdem müsse berücksichtigt werden, was mit den Wertschöpfungsketten der Biokraftstoffproduktion geschaffen worden sei, einschließlich der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im Ländlichen Raum. Kurreck erinnerte daran, dass Biokraftstoffe mit ihrem Klimaschutzbeitrag voll versteuert und damit ohne Subventionen durch den Steuerzahler vermarktet würden.
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