Im Rahmen der Teilrevision des Strassenverkehrs- und des Ordnungsbussengesetzes und acht weiterer Verordnungen unterstützt der TCS unter anderem die Einführung der Helmtragpflicht für Fahrer langsamer E-Bikes, Elektro-Trottinetts und Segways, die Förderung umweltfreundlicher Technologien für Lastwagen, Nutzfahrzeuge und für Campingcars und ebenso die vorgeschlagenen Anpassungen zum automatisierten Fahren und bei Via Sicura.

2018 kam es schweizweit zu 4106 Unfällen mit Schwerverletzten, 321 davon ereigneten sich mit E-Bikes. Davon 236 mit langsamen und 85 mit schnellen E-Bikes. Im Sinne einer Erhöhung der Verkehrssicherheit unterstützt der TCS den Vorschlag des Bundesrates, die Helmtragepflicht auf langsame E-Bikes auszuweiten und auch für Passagiere von E-Bikes eine Helmtragepflicht einzuführen. Weiter befürwortet der TCS Motorfahrräder (inkl. schnelle und langsame E-Bikes) den allgemeinen Regeln bezüglich Höchstgeschwindigkeit zu unterstellen und auch die Pflicht am Tag mit Licht unterwegs sein zu müssen. Laut einer Untersuchung des ASTRA hätten mit diesen drei Massnahmen 34 von 321 schweren E-Bike Unfällen, welche sich 2018 ereignet haben, verhindert werden können.

Automatisiertes Fahren und umweltfreundliche Technologien

Der TCS unterstützt und begrüsst die Absicht von Bundesrat und ASTRA, die neuen Technologien für Automatisierungen rasch zu fördern und zu integrieren und entsprechende Versuche zuzulassen.
Die Entwicklung neuer Technologien erfolgt rasant und bedarf dementsprechend flexibler Regelungen und rascher Entscheide, auch im Hinblick darauf, die gesetzlich notwendige Basis für die fortschreitende, technologische Entwicklung im geforderten, zeitlich engen Rahmen schaffen zu können.

Dazu Peter Goetschi, Zentralpräsident des TCS:“ Die Entwicklung der Mobilität schreitet rasant voran. Insbesondere im Bereich des automatisierten Fahrens und der Einführung umweltfreundlicher Antriebstechnologien werden wir schnell grosse Veränderungen sehen. Der TCS unterstützt diese Entwicklungen unter der Prämisse, dass im Gleichschritt mit der Entwicklung der Fahrzeugtechnologie auch die entsprechende Infrastruktur mitentwickelt wird.“

Anpassungen bei Via Sicura

Der TCS unterstützt die verschiedenen Anpassungen im Programm «Via Sicura», insbesondere die Anpassung des sogenannten Raserartikels, welche den Strafbehörden einen notwendigen Ermessensspielraum zurückgibt und es ermöglicht besser angepasste und abgestufte Urteile bei Raserdelikten zu verhängen. Der TCS begrüsst ebenfalls den Antrag des Bundesrates, auf den Einsatz von Alkoholtest-Wegfahrsperren und auf Black-Boxes zu verzichten. Aus Sicht des TCS wäre der Aufwand für diese Massnahmen sehr hoch, gleichzeitig der Gewinn für die Verkehrssicherheit sehr gering.

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