Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Ab dem 01. Januar 2021 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um 20 Euro auf 205 Euro pro Kind und Monat.

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung regelmäßig das monatliche sächliche Existenzminimum für Kinder anpasst. Dies ist die Basis für den Kinderzuschlag und wird ab dem ersten Januar 2021 angehoben. Daraus ergibt sich auch ein höherer Kinderzuschlag. Die Grundlage für diese Regelung wurde mit dem Starke-Familien-Gesetz geschaffen.

Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse erhalten, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt.

Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen.

Außerdem kann der Antrag auf Kinderzuschlag direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag steht ab Januar 2021 ein erweitertes Angebot zur Videoberatung bequem von zuhause aus zur Verfügung.

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