„Auch mit Blick auf diese Beratungen halten wir den aktuellen Zeitpunkt für verfrüht, um zu einer abschließenden Bewertung der künftigen Krankenhausplanung allein aufgrund des Gesetzentwurfes zu gelangen – gerade im Hinblick auf die Folgen für die Krankenhaus- und Gesundheitsstruktur des Landes Nordrhein-Westfalen“, erklärt Brink, der die KGNW in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vertreten wird. „Weitere Weichenstellungen wie die Ermittlung des zukünftigen Bedarfs liegen noch vor uns.“ Wie sich eine neue Krankenhausplanung, die sich nicht mehr an der Bettenzahl orientiert, auf die Patientenversorgung vor Ort auswirkt, berät die KGNW als Zusammenschluss der Krankenhausträger und ihrer Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen zurzeit mit dem MAGS und weiteren Institutionen wie dem Pflegerat, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft, den Krankenkassen und den Ärztekammern.
Um diese Folgen einschätzen zu können, führt die KGNW – mit Kenntnis des Gesundheitsministeriums – eine mehrstufige Auswirkungsanalyse für NRW durch. Erste Ergebnisse sind bereits in einen Klärungsprozess eingeflossen und werden vom MAGS derzeit geprüft. „Im Vordergrund muss eine lückenlose und qualitativ anspruchsvolle Versorgung der Patientinnen und Patienten stehen", betont KGNW-Präsident Brink.
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