Beim Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH der Staat in der Mitverantwortung. 2016 intervenierte der damalige CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer bei Parteifreund und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt für den Hersteller von Reise- und Wohnmobilen Knaus Tabbert. Innerhalb von wenigen Tagen gab es aus dem Verkehrsministerium grünes Licht für die Zulassung von Fahrzeugen mit offenbar manipulierten Fiat-Motoren. Allen Beteiligten war klar, dass die Diesel nicht genehmigungsfähig waren. Die Verbraucherkanzlei hat daher gegen Scheuer und Dobrindt im Oktober Strafanzeigen wegen Beihilfe zum Betrug gestellt. Hinzu werden wie im Abgasskandal von Volkswagen Haftungsklagen gegen die Bundesrepublik erfolgen. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

Über 3200 Mandanten wollen die Bundesrepublik verklagen

Dass die Bundesrepublik die EU-Vorschriften für die Typengenehmigung von Fahrzeugen missachtet, davon ist die EU-Kommission überzeugt und hat bereits im Mai 2018 Klage am Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Auch gegen andere Länder wie Italien wird geklagt. Seit Beginn des Diesel-Abgasskandals der Volkswagen AG, vertritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, dass die Bundesrepublik die EU-Richtlinien, die dem Schutz der Umwelt und Gesundheit dienen, nicht richtig umsetzt. Die Einhaltung der Vorschriften wird nicht effektiv überprüft und Sanktionen sind Mangelware. Letztlich hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jahrelang bei den Manipulationen weggesehen oder sie gar geduldet, während in deutschen Großstädten über Dieselfahrverbote diskutiert wurde.

Mehr als 3200 Mandanten der Kanzlei sehen das genau so und wollen den Staat für Schäden haftbar machen, die ihnen im Abgasskandal entstanden sind. Gerade hat die Verbraucherkanzlei die 1000. Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht. Ein rechtskräftiges Urteil liegt bisher nicht vor. Vor allem im Abgasskandal von Fiat Chrysler kann die Verantwortung des Staates nicht offensichtlicher sein. Mit Wissen des Bundesverkehrsministeriums, des KBA und des CSU-Politikers Andreas Scheuer haben ab 2016 Reise- und Wohnmobile eine Typengenehmigung erhalten, obwohl allen Beteiligten klar war, dass die Dieselmotoren von Fiat die erforderlichen Grenzwerte nicht einhalten. Ein klarer Rechtsbruch. Verantwortliche müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Kanzlei rät vom Abgasskandal bei Fiat Chrysler betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Die Verfehlungen der Politik im Abgasskandal im Überblick

Der Bericht des Abgas-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestag legte 2018 dramatisch offen, wie Behörden, Staat und Politik gegenüber den Autoherstellern versagt haben. Hier die wichtigsten Fakten aus dem Bericht, die letztlich zeigen, welchen Stellenwert die Einhaltung von Recht und Gesetz im Verkehrsministerium hat:

  1. Die Autohersteller durften die Einhaltung der Abgas-Grenzwerte ihrer Fahrzeugflotten selbst überwachen. Das KBA prüfte also nicht die Fahrzeuge selbst, sondern lediglich die Prüfunterlagen der Hersteller. Die Vorgehensweise ist vor allem deshalb problematisch, weil nach Ansicht von Sachverständigen tatsächlich eine Prüfpflicht des Staates bestanden hätte. Vor diesem Hintergrund wird erklärbar, warum die Politik jegliche Verantwortung von sich weist. Ein Eingeständnis öffnet Schadensersatzforderung Tür und Tor.
  2. Die Autohersteller nutzen für ihre Tests sogenannte Golden Cars. Diese Fahrzeuge wurden so präpariert, dass sie die Typengenehmigung erfolgreich überstanden. So wurden etwa die Außenspiegel auf der Beifahrerseite und Teile der Basisausstattung entfernt, Türschlitze und Kühlergrill abgeklebt, Reifen über den maximalen Luftdruck hinaus aufgepumpt, die Lichtmaschine abgeklemmt und der Abstand der Bremsklötze zu den Bremsscheiben vergrößert. Das KBA sah das offenbar als völlig normal an, wie ein Mitarbeiter zugab. Das überprüfte Fahrzeug hatte also nichts mit den Autos zu tun, die dann tatsächlich auf der Straße in Betrieb genommen wurden.
  3. Das dem KBA unterstellte Bundesanstalt für Straßenwesen meldete dagegen durchaus Zweifel an – für die sich jedoch niemand interessierte.
  4. Die Hersteller konnten wählen, in welchem EU-Land sie eine Typengenehmigung einholten. Dabei war es auch möglich, die Genehmigung für die Abgasreinigung in Luxemburg einzuholen.
  5. Es gab schon lange vor dem öffentlichen Beginn des Diesel-Abgasskandals bei VW 2015 Hinweise für unzulässige Abschalteinrichtungen. Anders, so sagten Zeugen im Ausschuss aus, hätten die unterschiedlichen Messwerte zwischen Prüfstand und Fahrbetrieb nicht erklärt werden können. Das KBA, das dem Bundesverkehrsministerium unterstellt ist, wollte jedoch davon nichts wissen. Das Ministerium wollte keine Feldüberwachung der Fahrzeuge. Hier wurde wissentlich weggeschaut und die Täuschungen der Autohersteller geduldet.
  6. Im Untersuchungsausschuss sagten KBA-Mitarbeiter aus, dass man wohl auch gar nicht die technischen Möglichkeiten gehabt habe, eine Überprüfung illegaler Abschalteinrichtungen vorzunehmen. Man erteilte allerdings auch keiner Prüforganisation, die das hätte machen können, einen solchen Auftrag.

Der Abschlussbericht des Ausschusses macht deutlich, dass die Hersteller Abschalteinrichtungen nicht zuletzt deshalb einsetzen konnten, weil sie wussten, dass sie von den Behörden niemals effektiv überprüft werden würden. Und das lag vor allem daran, dass die Politik kein Interesse daran hatte, den Autobauern auf die Schliche zu kommen.

Was spricht dafür, dass Fiat Chrysler Motoren manipuliert?

Im Abgasskandal von Fiat Chrysler hat das Bundesverkehrsministerium aktiv eingegriffen und dafür gesorgt, dass manipulierte Motoren in Reise- und Wohnmobilen auf deutschen Straßen fahren dürfen. Hier liegt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein klarer Fall von Staatshaftung vor. FCA manipuliert mit seinen Motoren die Abgasreinigung und hat an die Verbraucher minderwertige Fahrzeuge verkauft. Hier Fakten, was im Skandal alles bekannt und geschehen ist und wie unverfroren KBA und Verkehrsministerium die Hände in den Schoß gelegt haben, obwohl europäisches Recht gebrochen worden ist:

  1. In den USA klagten bereits 2015 Investoren wegen angeblich irreführender Angaben zu Dieselabgasen gegen FCA. Erst im April 2019 einigte sich Fiat Chrysler im Rechtsstreit mit US-Anlegern auf einen Vergleich. Der Autokonzern akzeptierte eine Zahlung von 110 Millionen Dollar (98 Millionen Euro).
  2. Im Frühjahr 2016 ließ die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Zuge des Diesel-Abgasskandals vom VW auch die Abgaswerte von Fahrzeugen anderer Hersteller überprüfen. Der Fiat 500X Euro 6 sprengte laut einer Mitteilung vom 9. Februar 2016 mit 1777 mg/km Stickoxid bei einer Untersuchung durch die Berner Hochschule alle Normen. Euro 6 erlaubt einen Ausstoß von 80 mg/km Stickoxid.
  3. Das von der DUH informierte Kraftfahrt-Bundesamt überprüfte nun ebenfalls Fiat-Fahrzeuge. Im April 2016 fiel neben dem Fiat 500X auch der Fiat Ducato Euro 5 negativ auf. Das KBA stellte klar, dass das System der Abgasrückführung (AGR) in seiner Wirksamkeit reduziert arbeitet. Das ist letztlich eine Beschreibung für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der Ducato dient als Basisfahrzeug für die Reise- und Wohnmobilbranche.
  4. Wenig später informierte die Bosch GmbH das Bundesverkehrsministerium darüber, dass der Autozulieferer an Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen geliefert hatte. Bosch war im Zuge der Untersuchungen zum VW-Abgasskandals ins Visier der Ermittler geraten und packte in einem Gespräch am 14. April 2016 beim KBA gegen Fiat aus.
  5. Im Mai 2016 forderte das KBA Fiat und die italienische Zulassungsbehörde dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die hergestellten Fahrzeuge mit dem genehmigten Typ in Übereinstimmung gebracht werden. Für die italienische Behörde besteht jedoch bis heute kein Handlungsbedarf.
  6. Das KBA beabsichtigte, die Typengenehmigung für Reise- und Wohnmobile mit Fiat-Motoren zu verweigern. Am 25. Mai 2016 intervenierte die Geschäftsleitung von Knaus Tabbert brieflich beim damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer und bittet um eine Lösung des Problems. Der wandte sich am 3. Juni 2016 per Mail an den damaligen Bundesverkehrsminister und Parteifreund Alexander Dobrindt. Am 14. Juni 2016 wurde das KBA gestoppt und die Reise- und Wohnmobile erhielten wieder eine Genehmigung. Die deutschen Hersteller sollten keine Nachteile durch eine Fahrzeugtechnik erleiden, die sie nicht zu verantworten hatten.
  7. Am 31. August 2015 informierte das Bundesverkehrsministerium die EU-Kommission über die Ergebnisse des KBA.
  8. Im Mai 2017 leitete die EU-Kommission aufgrund des Fiat 500X ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die italienische Regierung ein.
  9. 2017 begannen Ermittlungen in den USA gegen den Konzern. Die US-Umweltbehörde EPA fand acht Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen mit Fiat-Motoren. Am 22. Mai 2017 reichte die US-Justizbehörde für die EPA Klage gegen FCA ein. Fiat stritt jedoch ab, die Dieselfahrzeuge manipuliert zu haben. Um die Klage und eine weitere des Bundesstaats Kalifornien beizulegen, zahlte FCA im Januar 2019 mehr als 500 Millionen Dollar (434 Millionen Euro). Zudem musste FCA rund 300 Millionen Dollar für Entschädigungen von US-Autobesitzern sowie Rückrufe und Reparaturen von Dieselwagen bezahlen. Der mitangeklagte deutsche Zulieferer Bosch sollte bis zu 27,5 Millionen Dollar zahlen.
  10. Am 17. Mai 2018 reichte die EU-Kommission vor dem EuGH Klage unter anderem gegen Italien ein. Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich sollen die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen missachtet haben.
  11. Am 22. Juli 2020 kam es durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Durchsuchungen von Büroräumen bei FCA in Deutschland, Italien und der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Konzern wegen Betrugs. Betroffen sind Multijetmotoren der Abgasnormen Euro 5 und 6 der Baujahre 2014 bis 2019. Der seit 2016 schwelende Diesel-Abgasskandal kochte in Deutschland wieder hoch. Es geht um den Verdacht des Betrugs im großen Stil.
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel