Am 4. Dezember 2020 verkündete das Bundesfinanzministerium, dass für Steuerberater die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 ihrer Mandanten um einen Monat, also bis zum 31. März 2021, verlängert wird.

„Die Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht unseres Berufsstandes!“, konstatiert BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab. Seit Monaten weist die Bundessteuerberaterkammer auf den unermüdlichen Einsatz der Steuerberater bei der Unterstützung ihrer Mandanten bei der Beantragung der Corona-Hilfen hin.

Diese zusätzlichen Arbeiten sorgen für eine extreme Arbeitsbelastung in den betroffenen Kanzleien. Corona-bedingte Personalengpässe und erhöhte Mandantennachfragen bringen Routinetätigkeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung ins Stocken.

Vor diesem Hintergrund hatten sich die berufsständischen Organisationen der Steuerberater schon sehr frühzeitig und vehement für eine Fristverlängerung eingesetzt. „Ein Monat Verlängerung ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Jetzt müssen die Kolleginnen und Kollegen vor Ort entscheiden, welche Arbeiten sie wie priorisieren. Deklarationen oder anderes. Eine verspätete Abgabe der Steuererklärung ist schließlich mit einem Zuschlag sanktionsbewährt“.

Gleiches gilt für die Offenlegung der Jahresabschlüsse. Auch hier hatte sich die BStBK für eine Verschiebung eingesetzt. Diese hat das Bundesjustizministerium abgelehnt.

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Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit rund 99.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

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