Zum Entwurf der EEG-Novelle, der heute Abend im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen werden soll, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Buchstäblich in letzter Minute haben sich die Koalitionäre geeinigt. Damit ist der Weg frei, dass der Bundestag das EEG in dieser Woche beschließt. Allein, dass es die Einigung gibt, ist ein gewisser Fortschritt. Einige Verbesserungen sind gut für den Erfolg der Energiewende, aber die auch von der Koalition gesetzten Klimaziele werden damit nicht erreicht.

Die Abgeordneten haben in mühevoller Kleinarbeit einzelne Verbesserungen im EEG etwa beim Mieterstrom oder bei den Regelungen für EEG-Altanlagen vorgenommen. Das stärkt die Photovoltaik und bringt die Energiewende stärker auch in die Städte. Weitere Verbesserungen betreffen die Ausschreibungen für Gebäudesolarenergie, die Ausgestaltung der Windenergieabgabe und die Smart-Meter-Pflicht, die nun im Einklang mit dem Messstellenbetriebsgesetz geregelt werden soll.

Allerdings bleibt die EEG-Novelle bei den zentralen Fragen wie etwa dem Erreichen der Klimaziele 2030 durch Anhebung der Ausbaupfade und dringend notwendige Vereinfachungen im Planungs- und Genehmigungsrecht sowie beim Artenschutz nur bei großen Ankündigungen. Ihre Beantwortung wird in einen Entschließungsantrag verschoben. Die Regierungskoalition steht jetzt in der Verantwortung im ersten Quartal zügig nachzuliefern. Diese Fragen müssen kurzfristig geklärt werden, damit auch die investitionsbereiten Stadtwerke Planungssicherheit bekommen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden. Wir können es uns nicht leisten, ein weiteres Jahr zu verlieren!

Nicht nachvollziehbar für die kommunale Energiewirtschaft ist allerdings die Tatsache, dass im Rahmen des EEG in letzter Minute überraschend erhebliche Änderungen zum KWKG in den Gesetzentwurf eingefügt wurden. Mit dem Verweis auf eine angebliche beihilferechtliche Notwendigkeit, werden hier wichtige Entscheidungen des Bundestags aus dem Sommer konterkariert. Dazu gehört, dass die Einführung des Power-to-Heat-Bonus verschoben, die Nutzung des EE-Bonus erschwert, Ausschreibungen erweitert oder der Kohleersatzbonus für ältere Anlagen abgesenkt werden soll. Damit wird den Stadtwerken vor allem der Umbau der Wärmeversorgung vor Ort erheblich erschwert. Diese Kurzfristigkeit liegt nicht im Sinne eines angemessenen parlamentarischen Verfahrens, wenn wesentliche Veränderungen weder von Abgeordneten noch von Betroffenen geprüft werden konnten.”

Über Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
Invalidenstr. 91
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 58580-0
Telefax: +49 (30) 58580-100
http://www.vku.de

Ansprechpartner:
Alexander Sewohl
Manager Public Affairs
Telefon: +49 (30) 58580-208
E-Mail: sewohl@vku.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel