.
Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) fordert von der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung eine höhere Trennschärfe bei der Priorisierung von Patientinnen und Patienten mit Vorerkrankungen.

„Wir werden seit Monaten nicht müde, zu wiederholen, dass Impfen eine ärztliche Tätigkeit ist. Dabei geht es nicht nur um die Verabreichung des Impfstoffes, sondern zu allererst auch um die Indikationsstellung. Deswegen begrüßen wir es, dass das Bundesgesundheitsministerium diesen Vorgang unmissverständlich als ärztliche Aufgabe definiert hat. Das war mit Blick auf die Grippeimpfung in der letzten Zeit ja nicht immer so“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.

Laut Referentenentwurf sollen Arztpraxen die erste Anlaufstelle sein, wenn es darum geht, ein Zeugnis über ein krankheitsbedingt erhöhtes Risiko und damit eine Impfpriorisierung zu erhalten. Der BDI hat deshalb klare Anforderungen an die STIKO-Empfehlung, die zurzeit in der Abstimmung ist: „Die Priorisierung nach Alter und Arbeitsbereich ist sinnvoll und selbsterklärend. Kompliziert wird es in der Praxis erst, wenn es um die Indikationsstellung bei Patienten mit Vorerkrankungen und erhöhtem, bzw. moderatem, Risiko geht. Hier brauchen wir noch eine höhere Trennschärfe, damit die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen Indikationen stellen können, die eindeutig zu den Stufen der STIKO-Empfehlung zuzuordnen sind. Die Empfehlungen müssen zudem transparent und nachvollziehbar sein, um unnötige Anstürme auf die Arztpraxen und Frustration bei der Bevölkerung zu vermeiden“, so Neumann-Grutzeck weiter.

Den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kommt in dieser Phase eine zentrale Rolle zu. Sie haben die beste Kenntnis über die Komorbiditäten ihrer Patientinnen und Patienten und können das Risiko einer Impfung am besten einschätzen. Der BDI erachtet es daher als sinnvoll, dass die Indikationsstellung für Patienten mit Vorerkrankungen in den Praxen vorgenommen wird: „Internisten im hausärztlichen und fachärztlichen Bereich werden sich bei der COVID-19-Impfung voll einbringen“, versichert die BDI-Präsidentin.

Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems in der Hochphase der Pandemie zu erhalten, ist es zudem zwingend erforderlich, dass medizinisches Personal vor einer Infektion geschützt wird.

„Das gilt für alle Versorgungsbereiche, in denen Corona-Patienten behandelt werden. Wir können es uns weder erlauben, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen noch in den Krankenhäusern Corona-bedingt ausfallen“, erklärt die BDI-Präsidentin.

Über den Berufsverband Deutscher Internisten e.V.

Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) ist mit rund 21.000 Mitgliedern Europas größter Fachärzteverband. Er vertritt Internistinnen und Internisten aller Versorgungsbereiche.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berufsverband Deutscher Internisten e.V.
Schöne Aussicht 5
65193 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 18133-0
Telefax: +49 (611) 18133-50
http://www.bdi.de

Ansprechpartner:
Bastian Schroeder
Stellv. Geschäftsführer
Telefon: +49 (611) 181330-12
Fax: +49 (611) 18133-50
E-Mail: bschroeder@bdi.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel