Bei Bayerns Brauereigasthöfen geht die Existenzangst um. Bis vor wenigen Tagen hatten sie gehofft, auch in den Genuss staatlicher Unterstützung zu kommen, wie sie dem Gastgewerbe insgesamt versprochen wurde. Doch jetzt droht der Bund sie von staatlichen Hilfsgeldern abzuschneiden.

Wie die gesamte Gastronomie sind auch die Brauereigasthöfe in Deutschland seit Anfang November zu erzwungener Untätigkeit verurteilt, geschlossen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Um ein großflächiges Gastronomiesterben zu verhindern, gewährt der Bund die sog. "Novemberhilfe", die zwischenzeitlich auf den Monat Dezember ausgedehnt wurde: Dem Gast- und Beherbergungsgewerbe wird als Ersatz für die zu tragenden Umsatzausfälle eine Entschädigung in Höhe von bis zu 75% der Umsätze der Vorjahresmonate ausbezahlt.

Doch Brauereigasthöfe sollen, wie jetzt bekannt wurde, als "Mischbetriebe" durchs Raster fallen. Weil sie neben der Gastronomie und Hotellerie auch eine handwerkliche Brauerei betreiben, hätten sie nur eine Chance auf staatliche Unterstützung, wenn der Außer-Haus-Verkauf der Brauerei an den Handel maximal 20% des Gesamtumsatzes ausmacht.

Durch das ohnehin wenig gewinnträchtige Geschäft mit Flaschenbier könnten diese handwerklich arbeitenden Brauereien die enormen Verluste, die der erzwungene Stillstand der gastgewerblichen Betriebsteile verursacht, jedoch bei weitem nicht kompensieren, kritisiert Stefan Stang, Hauptgeschäftsführer Private Brauereien Bayern, die Überlegungen des Bundes.

"Für die vielen Brauereigasthöfe ist das ein herber Rückschlag", zeigt sich auch Lothar Ebbertz, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes gleichermaßen entsetzt wie enttäuscht. Erst vor wenigen Tagen war Hoffnung aufgekeimt, dass auch die Brauereigasthöfe in den Genuss der für das Gastgewerbe geschnürten Hilfspakete kommen würden. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatten den Brauern persönlich zugesichert, der Bund habe klargestellt, dass auch Mischbetrieben des Ernährungshandwerks November- und Dezemberhilfe zugestanden werde. Hierzu zählen typischerweise auch "Brauereien mit einer selbst betriebenen gastronomischen Einrichtung", wie es im Schreiben des Ministers wörtlich heißt.

Doch jetzt droht der Bund die aufkeimende Hoffnung auf die dringend benötigten Hilfsgelder im Keim zu ersticken.

Eine "offensichtliche Ungerechtigkeit" beklagt auch der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA BAYERN und kommentiert die Haltung des Bundes mit völligem Unverständnis.

"Ausdrücklich sehe der Gesetzgeber eine Sonderregelung für Gastronomiebetriebe vor, die ihre Leistungen auch im Außerhausverkauf anbieten", so DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert, "bis Corona waren gastgewerbliche Betriebe auch seitens der Politik aufgefordert, sich zusätzliche wirtschaftliche Standbeine zu schaffen und dies soll diesen Vorzeigebetrieben nun ausgerechnet zum Verhängnis werden. Wenn Bäckereien und Konditoreien richtigerweise für ihre geschlossenen Cafés Hilfsgelder abrufen können, dann sei es nur recht und billig, auch den staatlicherseits stillgelegten Brauereigasthöfen in dieser für sie existenzgefährdenden Lage zu helfen."

Christof Pilarzyk betreibt im oberfränkischen Rödental mit seiner Familie einen solchen Privaten Brauereigasthof. Als Vorsitzender der Organisation "Private Brauereigasthöfe und Hotels" vertritt er die Interessen von 63 deutschen Häusern. "Wir stehen mit dem Rücken zur Wand." Der Chef des fast 600 Jahre alten Gasthofes, zu dem seit über 500 Jahren auch eine eigene Brauerei gehört, beklagt Corona-bedingt in diesem Jahr im Gasthof schon 1 Mio. Euro Verlust. "Die kleine Brauerei kann das niemals auffangen" sagt er und fordert bei der staatlichen Unterstützung eine Gleichbehandlung mit anderen Gaststätten und Hotelbetrieben. "Die angeschlossene Brauerei ist das Markenzeichen der Brauereigasthöfe.", so Pilarzyk. Es könne nicht sein, dass ihnen das bei der Inanspruchnahme von Hilfsleistungen nun zum Verhängnis werde.

Mit Unverständnis verweist er auf Bäckereien und Konditoreien, die für ihre ebenfalls stillgelegten Cafés Hilfsgelder abrufen können. Sie gelten in den Augen des Bundeswirtschaftsministeriums nämlich als "Gaststätten", der Thekenbereich als deren Außerhausverkauf – unabhängig von seiner Größe.

Sollte der Bund nicht nachbessern, so die übereinstimmende Ansicht der Branchenvertreter, wären nicht nur die gastgewerblichen Betriebsteile, sondern auch die oft Jahrhunderte alten Familienbrauereien in ihrem Bestand gefährdet.

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