Der Börsenrat der European Energy Exchange (EEX) hat am 3. Dezember 2020, unter Vorsitz von
Dr. Michael Redanz, Geschäftsführer der EWE Trading GmbH, die dritte und letzte Sitzung des Jahres 2020 abgehalten. Die Hauptthemen der Sitzung umfassten die Erweiterung der Erdgaskontrakte, die Änderung des Regelwerks zur Trade-Registrierung in Vorbereitung auf den Brexit und die von der EEX initiierte Arbeitsgruppe zum Thema Wasserstoff.

Im ersten Quartal 2021 wird die EEX Erdgasfutures mit finanzieller Abwicklung einführen. Die neuen Futures werden für die Marktgebiete Niederlande (TTF), Österreich (CEGH) und Deutschland (NCG) angeboten. Dabei wird die Bandbreite an Fälligkeiten die gesamte Kurve umfassen. Neben Monats-, Quartals-, Halbjahres- und Jahresfälligkeiten wird die Börse auch Tages-, Wochenend- und Wochenkontrakte einführen. Alle finanziellen Futures werden gegen den European Gas Spot Index (EGSI®) der EEX abgerechnet. Die neuen Produkte erweitern die Handelsmöglichkeiten für die Börsenteilnehmer und ermöglichen es der EEX zugleich, Spark-Spread-Kontrakte anzubieten, mit denen Kunden die Preisdifferenz zwischen dem Strom- und dem Gasterminmarkt handeln können. Der Börsenrat begrüßte den Ausbau der Produktpalette als wichtige Ergänzung, um die Liquidität im Gasmarkt weiter zu steigern, und verabschiedete die notwendigen Änderungen des EEX Regelwerks.

Weiterhin erörterte der Börsenrat die Erweiterung des EEX Trade-Registrierungs-Service, der zwei Brokern die Registrierung der jeweiligen Kauf- oder Verkaufsseite einer Transaktion individuell gestattet. Diese sogenannte Co-Brokerage-Lösung stellt sicher, dass die Trade-Registrierung an der EEX zwischen Handelsteilnehmern aus dem Vereinigten Königreich und der EU ohne regulatorische grenzüberschreitende Beschränkungen selbst bei einem No-Deal-Brexit-Szenario möglich bleiben wird. Außerdem fördere die Möglichkeit zur Registrierung von Co-Brokerage-Transaktionen auch das Wachstum des EEX-Kundennetzwerks außerhalb Europas, da die Broker Handelsinteressen aus verschiedenen geografischen Regionen einfacher zusammenbringen können. Neben anderen bereits von der EEX und ihrem Clearinghaus, der European Commodity Clearing (ECC), ergriffenen Maßnahmen bildet die Co-Brokerage-Lösung einen weiteren Service, mit dem die EEX Group ihren Kunden Sicherheit und Stabilität der Geschäftsbeziehungen vor einem bevorstehenden Brexit bietet.

Die Börsengeschäftsführung informierte zudem zur neugegründeten Arbeitsgruppe zum Thema Wasserstoff. Wasserstoff bietet die Möglichkeit zur Dekarbonisierung von Sektoren, in denen der Einsatz elektrischer Energie nicht die effizienteste Option bildet. Er kann in bestehenden Gasleitungen gespeichert und transportiert werden, die wahrscheinlich andernfalls im Zuge des Energiewandels überflüssig werden könnten. Die EU-Kommission sowie viele weitere europäische Länder haben spezielle Wasserstoffstrategien mit dem Ziel der Errichtung liquider und sauberer Wasserstoffmärkte in den nächsten zehn Jahren veröffentlicht. Auch wenn der Wasserstoffmarkt als solcher noch nicht existiert, werden jetzt bereits die regulatorischen Rahmenbedingungen und das Marktdesign erarbeitet. Die Arbeitsgruppe der EEX setzt hier an und bringt verschiedene Stakeholder – im ersten Workshop im November waren es mehr als 120 Teilnehmer – zusammen. Ziel ist es, die Entwicklung eines Marktdesign von Beginn an zu begleiten und langfristig Handelsprodukte für Wasserstoff – ob als physische Handelsware oder als Herkunftsnachweis – zu entwickeln. Der Börsenrat begrüßte diese Initiative, welche die Rolle der EEX bei der Entwicklung neuer Märkte in enger Abstimmung mit den Marktteilnehmern bestätigt.

Der Börsenrat der EEX ist ein Börsenorgan im Rahmen des Börsengesetzes. Er besteht aus insgesamt 24 Mitgliedern, die die verschiedenen Interessenverbände und Wirtschaftskreise angemessen repräsentieren: Neben den Handelsteilnehmern mit 19 gewählten Mitgliedern aus fünf verschiedenen Wahlgruppen gehören vier Verbandsvertreter sowie ein Vertreter der Energiewissenschaft dem Börsenrat an. Der Börsenrat verabschiedet vor allem das Regelwerk der Börse und seine Änderungen. Darüber hinaus bestellt und überwacht das Gremium die Börsengeschäftsführung und beruft den Leiter der Handelsüberwachungsstelle.

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