• Bund-Länder-Hochschulsozialpakt: Studenten- und Studierendenwerke fordern 800 Millionen Euro für Neubau und 1,1 Milliarden Euro für Sanierung ihrer Wohnheime
  • Pandemie erfordert überdies weitere Investitionen in die digitale Ausstattung und bauliche Hygienestandards
  • Weitere Forderung: Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung auf zwei Milliarden Euro verdoppeln
  • Appell: Bundesländer sollen Bundesmittel der sozialen Wohnraumförderung auch für Studierendenwohnheime nutzen und mit eigener Landes-Förderung kombinieren

Die im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten 57 Studenten- und Studierendenwerke fordern eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, um mehr bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu schaffen sowie den vorhandenen zu erhalten und pandemiegerecht auszubauen.

Auf ihrer online durchgeführten Mitgliederversammlung unter dem Dach des Deutschen Studentenwerks am 8. Dezember 2020 formulierten die Studenten- und Studierendenwerke einen Katalog von Forderungen.

Ihre Haupt-Forderung an Bund und Länder: Flankierend zu den Bund-Länder-Hochschul- und Wissenschaftspakten sollen über einen Hochschulsozialpakt in den kommenden Jahren rund 1,9 Milliarden Euro Bund-Länder-Zuschussmittel bereitgestellt werden: 800 Millionen Euro für den Neubau, 1,1 Milliarden Euro für die Sanierung der bestehenden Wohnheimkapazitäten.

„Die Coronavirus-Pandemie erfordert überdies weitere Investitionen in die Ausstattung der Studierendenwohnheime“, erklärt DSW-Präsident Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep. „Es geht um die flächendeckende Ausstattung mit einem schnellen W-LAN-Netz, um erhöhte bauliche Hygieneanforderungen, damit nachhaltig sicherer Wohnraum für Studierende zur Verfügung steht.“

„Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum für Studierende wird auch in der Pandemie, und erst recht nach der Pandemie, hoch bleiben“, ist Postlep überzeugt, „vor allem seitens einkommensschwächerer Studierender oder all jener Studierenden, die wegen der Pandemie finanzielle Einbußen erleiden.“

Die Studierendenwerke würdigen ausdrücklich die in diesem Jahr abgeschlossene Finanzhilfevereinbarung von Bund und Ländern, über die der Bund den Bundesländern rund eine Milliarde Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellt. „Diese Summe reicht schon nicht für den sozialen Wohnungsbau, und den Ländern steht es frei, diese Mittel für Studierendenwohnheime zu verwenden – oder auch nicht“, kritisiert Postlep.

Postlep: „Wir fordern deshalb eine Verdoppelung der Bundesmittel auf zwei Milliarden Euro, und wir appellieren an die Länder, diese Mittel auch für Studierendenwohnheime zu nutzen und mit einer eigenen Landes-Förderung zu kombinieren.“

Postlep appelliert namens der Studierendenwerke darüber hinaus an die Länder, die Kommunen sowie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), den Studenten- und Studierendenwerken Grundstücke kostenfrei zu überlassen.

„Bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu erhalten und zu schaffen, das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, auch und erst recht in einer Pandemie“, so Postlep.

Die 57 Studenten- und Studierendenwerk bieten derzeit in ihren rund 1.700 Wohnheimen 195.000 Plätze an; die durchschnittliche Warmmiete beträgt im Bundesdurchschnitt gerade einmal 256 Euro im Monat.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsches Studierendenwerk e.V.
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 297727-10
Telefax: +49 (30) 297727-99
http://www.studentenwerke.de

Ansprechpartner:
Stefan Grob
Referatsleiter Presse/Kultur
Telefon: +49 (30) 297727-20
Fax: +49 (30) 297727-99
E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel