„Die Entscheidung zur Windkraftplanung in der Regionalversammlung war auch der Versuch eines Kompromisses zwischen denen, die der Windkraft reserviert gegenüberstehen und denen, die der Windkraft gerne noch mehr Raum geben würden“, so der Verbandsvorsitzende Landrat Christoph Schnaudigel. Er betont, dass, soweit keine Planungen vorliegen, Windkraftanlagen im Außenbereich grundsätzlich zulässig sind, soweit die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. „Der Versuch, dies im Wege der Regionalplanung zu koordinieren, ist nun leider gescheitert“, so der Landrat.
Der Regionalverband wird das Thema Windenergie wieder aufgreifen und in den Gremien zur Entscheidung stellen. Dabei sei klar, dass nun die Vorgaben des neuen Windatlas BW 2019 zugrunde gelegt werden müssen. „Der neue Windatlas sieht deutlich mehr Standorte in der Region vor, die für die Windkraft grundsätzlich geeignet sind. Das Urteil könne sich daher als Pyrrhussieg erweisen“, so der Verbandsvorsitzende.
Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat sich sehr früh, bereits im Jahr 2001, den Planungen in punkto Energiewende und Klimaschutz gestellt. Dabei wurden die Themen Solarnutzung, Wasserkraft, CO2-freie Stadtplanung und Artenvielfalt behandelt. Zur Energiewende gehörte von Anfang an auch die Windkraft. „Mit diesem Bündel von Festlegungen haben wir in Baden- Württemberg eine exzellente Position erreicht. Diese führende Stellung geht mit den Urteilen zunächst verloren“, unterstreicht Gerd Hager.
„In jedem Fall gilt für uns die alte Fußballweisheit von Sepp Herberger: nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Wir werden nachdrücklich und nachhaltig das Thema Klimaschutz weiter vorantreiben und sind gespannt auf den Dialog mit unseren Gremien, unseren 57 Gemeinden und den Menschen in unserer Region“, betonte Gerd Hager mit Blick auf die Zukunft.
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