Mit den falschen Angaben bei dem verkauften Tisch täuscht das Dänische Bettenlager Verbraucher und verstößt gegen das Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Auch die europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) stellt Etikettenschwindel unter Strafe. Die Umsetzung der Verordnung wird allerdings nur unzureichend von der zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kontrolliert. Verstöße werden zudem mit zu geringen Strafzahlungen sanktioniert, im Fall vom Dänischen Bettenlager wurden trotz wiederholter Falschangaben bisher nur Verwarnungen ausgesprochen. Laut der Holzhandelsverordnung sind Unternehmen in Europa verpflichtet, die Legalität ihres erstmals in Verkehr gebrachten Holzes oder ihrer Holzprodukte nachzuweisen. Im Verhältnis zur Anzahl der betroffenen Unternehmen finden laut WWF zu wenig Kontrollen statt. „Die unter der Verantwortung des Landwirtschaftsministeriums stehenden Behörde macht sich dadurch mitschuldig an der weltweiten Waldzerstörung. Angesichts der vielen dokumentierten Verstöße stellt sich auch die Frage, ob die BLE überhaupt willens ist, Unternehmen zu kontrollieren und sanktionieren“, sagt Johannes Zahnen vom WWF.
Hintergrund: Der WWF Deutschland hat Produkte des Dänischen Bettenlagers in der Vergangenheit wiederholt analysiert und war dabei immer wieder auf falsche Angaben bezüglich Herkunft und Art des verwendeten Holzes gestoßen. Der aktuelle Fall aus dem Oktober ist nun schon der sechste Verstoß gegen das Gesetz zu unlauterem Wettbewerb. Die Strafzahlung von 30.000 Euro muss das Dänische Bettenlager an der Verband Sozialer Wettbewerb entrichten. Insgesamt hat das Dänische Bettenlager damit eine Strafe von 100.000 Euro gezahlt.
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