Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, hat die Einstellung der Ermittlungen der Saarbrücker Staatsanwaltschaft gegen einen Bundespolizisten begrüßt. Danach hat sich der Verdacht der Nötigung an einem 65-jährigen Franzosen am Grenzübergang „Metzer Straße“ am 5. Juni 2020 nicht bestätigt.

Der Franzose hatte sich der polizeilichen Kontrolle entzogen und mehrere Polizeiaufforderungen missachtet. Als die beteiligten Beamten deshalb gegen den Mann vorgingen, ließ sich dieser fallen.

„Es ist gut, dass immer noch die Strafverfolgungsbehörden nach den Maßstäben des Rechts über Vorwürfe entscheiden und nicht soziale Medien oder vorlaute Politiker“, kommentierte Sven Hüber, stellvertretender Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei, die Verfahrenseinstellung. „Vor allem die skandalisierende Stimmungsmache des Saarbrücker Oberbürgermeisters Conradt gegen unsere Beamten ist bei der Bundespolizei in unguter Erinnerung geblieben. Wer ohne Sachkenntnis anhand von Videoschnipseln öffentlich und vorschnell Stimmung gegen Einsatzbeamte macht, sollte jetzt auch die Größe zu einer Entschuldigung haben.“

Die GdP warnt zugleich vor der um sich greifenden Unsitte von Politikern, auf Basis von kurzen Videosequenzen und ohne Kenntnis der tatsächlichen Abläufe und Zusammenhänge öffentliche Unwertbekundungen gegen die Polizei abzugeben. „Das haben unsere Beamtinnen und Beamten mit ihrem schwierigen und anstrengenden Dienst nicht verdient“, so Hüber. „Wir empfehlen, sich erst detailliert zu informieren. Jede polizeiliche Handlung darf und kann überprüft werden, jedoch durch die dazu berufene Justiz.“

Für die Beantwortung von Rückfragen steht Ihnen Sven Hüber, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei für die Bundespolizei, unter der Nummer 0172 8304351 zur Verfügung.

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