Das Jahr 2020 hat viele von uns dazu gezwungen sich neu zu erfinden. Innovative Beratungsansätze – wie die von uns beworbene Soli-Rente – können dabei helfen mit Kunden ins Gespräch zu kommen. Im Bereich der privaten Krankenvollversicherung hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 eine wichtige Gesetzesänderung beschlossen, die einen bereits bestehenden Effekt nochmals verstärkt. Dabei handelt es sich um die Vorauszahlung der Krankenversicherungsbeiträge. War bislang eine Vorauszahlung von maximal 30 Monatsbeiträgen möglich, so hat sich dieser Maximalbeitrag nun auf 36 Monate erhöht. Einige Anbieter gewähren auf eine solche Vorauszahlung Skonti von bis zu 3 %. Neben dieser offensichtlichen Ersparnis auf die Beiträge zur Krankenversicherung können sich zusätzlich beachtliche steuerliche Vorteile ergeben.

Der maximal ansetzbare Beitrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 1.900 € (für Arbeitnehmer) bzw. 2.800 € (für Selbständige) darf durch Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in unbegrenzter Höhe überschritten werden. Dies gilt auch für diejenigen Beitragsanteile zu einer privaten Krankenversicherung, die auf die Basisabsicherung entfallen.

Eine Vorauszahlung von Beiträgen führt dazu, dass im Jahr der Vorauszahlung die Beiträge zur Basisabsicherung in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können. In den Folgejahren werden somit keine Beiträge zur Krankenversicherung mehr fällig. Dadurch ist es möglich, Beiträge zu anderen Versicherungen wie Haftpflicht, Unfall, Todesfall, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen (die üblicher Weise bereits durch die Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind) steuerlich geltend zu machen. Das Ergebnis davon kann ein Einsparpotenzial im vierstelligen Bereich sein.

Die Vorzahlung von bis zu 36 Monaten ist so gesehen eine äußerst lukrative Geldanlage. Der Ertrag, welcher mit dem Steuervorteil einhergehen kann, lässt sich so derzeit mit keiner anderen Anlage erreichen. Die frei werdenden Mittel werden idealer dafür genutzt, diese wieder in eine verbesserte Vorsorge zu reinvestieren.

Um Ihren Kunden diese und weitere Effekte rund um die private Krankenversicherung aufzeigen zu können, hat das IVFP den KV OPTIMIERER entwickelt. Mit nur wenigen Eingaben, bieten wir Ihnen damit die Möglichkeit Ihre Kunden von einem Wechsel in die private Krankenversicherung zu überzeugen. Viele Argumente, mit denen Sie in Ihrem Beratungsalltag bereits etliche Male konfrontiert wurden, werden aufgegriffen und fachlich fundiert aufgearbeitet. Damit sind Sie gut gerüstet, wenn vermeintlich hohe Beiträge im Alter oder das Thema Kinder im Beratungsgespräch thematisiert werden.

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Wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Erfolg bei Ihren Geschäften und viel Gesundheit!
Ihr Team vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung

Über die Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung ist eine unabhängige und inhabergeführte Gesellschaft mit den Geschäftsbereichen Akademie, Software, Rating und Research. Im Jahr 2001 gegründet und mit Hauptsitz in Altenstadt/WN steht es unter der fachlichen Leitung von Prof. Michael Hauer und Prof. Dr. Thomas Dommermuth. Es vergleicht und bewertet Produkte sowie Beratungsprozesse, bietet Finanzdienstleistern fachliche und strategische Beratung sowie eine Vielzahl an Softwarelösungen und Weiterbildungsmaßnahmen. Damit will das IVFP dazu beitragen, Vorsorge transparenter und verständlicher zu machen. Das IVFP-Team liefert bedarfsgerechte Lösungen für Marketing, Produktentwicklung, Vertrieb und Beratung. Zu seinen Kunden zählen zahlreiche namhafte Unternehmen aus der Banken- und Versicherungsbranche.

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