Der Bund baut die bestehenden Beteiligungsangebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) in Kooperation mit den Bundesländern deutlich aus. So haben das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhebliche Erleichterungen für die Bürgschaftsbanken im Rahmen der Rückgarantierklärungen beschlossen. Über die MBGen, Partner der Bürgschaftsbanken, stehen die Angebote für durch Corona betroffene kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung.

Die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen haben viele Unternehmen mit voller Wucht getroffen. Durch massive Umsatzeinbrüche wird sich vielfach die Ertragssituation wesentlich verschlechtern, die Ausweisung von Verlusten ist wahrscheinlich. Dies wird unmittelbar Auswirkungen auf die Eigenkapitalsituation der Betriebe haben. Zwar verfügen viele Unternehmen durch die wirtschaftlichen Corona-Hilfsmaßnahmen noch über ausreichend Liquidität, sie laufen jedoch durch Verluste und Fremdkapitalaufnahmen in eine deutlich verschlechterte Eigenkapitalsituation hinein. Spätestens mit den Jahresabschlüssen 2020 wird dies ersichtlich werden, so dass die weitere Kreditaufnahme erschwert wird. Über die nun möglichen Mezzaninfinanzierungen durch stille Beteiligungen können die Betriebe dennoch wichtige Zukunftsinvestitionen tätigen.

Damit möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen dieses Angebot nutzen können und der coronabedingte Eigenkapitalverzehr ausgeglichen werden kann, werden u.a. temporär die auch die Finanzierung von Betriebsmitteln sowie die Kombination mit KfW-Schnellkrediten ermöglicht. Ergänzend werden durch die Delegation der Entscheidungsbefugnis von Summen bis zu 2,5 Millionen Euro vom Bund auf die Landesrückgaranten die Entscheidungsprozesse beschleunigt. Unternehmen sollen so gestärkt durch die Krise kommen.

Denn die wirtschaftliche Krise verzehrt Eigenkapital als wichtigen Puffer: „Hier ist eine Finanzierungsstruktur gefragt, die eine solide Basis für unternehmerische Handlungsspielräume sichert, damit betroffene Unternehmen handlungsfähig bleiben oder wieder werden. Mit ihren typisch stillen Beteiligungen können die bundesweit vertretenen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften den deutschen Mittelstand unterstützen“, so Guy Selbherr, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken, in dem auch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften Mitglied sind. Die Beteiligungen zählen zum wirtschaftlichen Eigenkapital, wodurch das Bank-Rating des Unternehmens zusätzlich positiv beeinflusst werden kann.

Weitere Informationen sind über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den einzelnen Bundesländern erhältlich. Eine Übersicht findet sich unter www.vdb-info.de/mitglieder

Hintergrundinformationen Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBGen):

MBGen bieten Beteiligungskapital als eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen Bankkredit. Mit einer Beteiligungsfinanzierung lässt sich die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöhen. Wichtigste  Aufgabe der MBGen ist die Verbesserung der Bilanzrelationen von Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch die langfristige Bereitstellung von Beteiligungskapital – meistens in Form von eigenkapitalähnlichen, typisch stillen Beteiligungen. Die MBGen arbeiten nicht ausschließlich renditeorientiert und bieten mittelstandsfreundliche Beteiligungsmodelle. Sie nehmen keinen Einfluss auf das Tagesgeschäft ihrer Beteiligungsnehmer. 2019 stellten die MBGen dem deutschen Mittelstand über 500 neue Beteiligungen in Höhe von mehr als 165 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu kommen über 200 Beteiligungen über den Mikromezzaninfonds Deutschland. Die MBGen arbeiten vor Ort eng mit den Bürgschaftsbanken zusammen. Sie sind Mitglied im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken und im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK).

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