• Nutzerfreundliches Online-Tool sorgt für beschleunigte Genehmigungsprozesse beim Breitbandausbau
• Telekommunikationsunternehmen können Anträge zur Leitungsverlegung nun online vornehmen
• Rhein-Neckar Vorreiter bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
Die Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) bringt den Breitbandausbau in Deutschland ein großes Stück voran: Ab sofort können Telekommunikationsunternehmen Anträge zur Genehmigung der Leitungsverlegung online vornehmen. Damit wird der Ausbau von flächendeckenden Gigabitnetzen in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Zuge dessen in ganz Deutschland beschleunigt. Der neue Verwaltungs-Service, der Genehmigungsprozesse für den Breitbandausbau vereinfacht, steht zunächst in sieben Pilotkommunen zur Verfügung, davon vier in der MRN – Ludwigshafen, Speyer, Viernheim, Worms, (Heidelberg geplant). Vorgesehen ist, die Lösung den anderen Kommunen in der Metropolregion zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Meilenstein der Verfahrensvereinfachung für Breitbandausbau
Der digitale Antrag auf Genehmigung zur Leitungsverlegung ist ein großer Schritt in der Verfahrensvereinfachung für Breitbandausbau. Er ist konzipiert nach dem Modell „Einer für Alle“, d. h. er kann prinzipiell von allen Bundesländern in dieser Form nachgenutzt werden, von denen bereits die ersten ihr Interesse bekundet haben. Die Angabe der Antragsdaten, sowie die Planung von Bauabschnitten mit Hilfe einer Web-Karte ist hierbei nutzerfreundlich und intuitiv und wird durch eingebettete Hilfetexte unterstützt. Darüber hinaus können Nachweise und ergänzende Informationen direkt online eingegeben bzw. über eine Upload-Funktion in die Plattform geladen werden. Standardisierte Datenfelder erleichtern die Beschreibung des Vorhabens und reduzieren unvollständige Angaben bei der Antragstellung. Damit wird den Behörden wiederum eine schnellere Prüfung der Anträge ermöglicht. Über das Portal können Behörden und Antragstellende außerdem direkt kommunizieren und bei Bedarf Anpassungen innerhalb des Antrags vornehmen.
Im Zuge der Entwicklung wurde Feedback von mehr als 60 relevanten Beteiligten eingeholt und die Anforderungen aus zahlreichen Nutzerinterviews berücksichtigt. Neben Mitarbeitern aus der Verwaltung sowie Planungsbüros und Interessensverbänden wurden auch Vertreter von den Unternehmen Telekom, Vodafone und Deutsche Glasfaser einbezogen.
Kooperation von Bund, Ländern, Region und Wirtschaft
Der digitale Antrag auf Genehmigung zur Leitungsverlegung ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Federführend beim OZG-Projekt „Breitbandausbau“ sind die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen. Verantwortlich für die Umsetzung ist die Regionalentwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Neckar GmbH (Mannheim) im Rahmen einer CIO Patenschaft des Landes Rheinland- Pfalz, und das kommunale IT-Dienstleistungsunternehmen ekom21 (Gießen), beauftragt durch das Land Hessen. Unterstützer sind das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie zahlreiche Akteure auf kommunaler Ebene und aus der Privatwirtschaft.
„Digitalisierung funktioniert am besten, wenn alle mit den gleichen Instrumenten arbeiten und dieselbe Sprache sprechen. Aufgrund unserer Erfahrungen und der idealen institutionellen Rahmenbedingungen ist die Metropolregion Rhein-Neckar prädestiniert, um die verwaltungs-, ressort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit für die OZG-Umsetzung zu nutzen. Wir hoffen das Ergebnis unserer Kooperation mit Hessen und Rheinland-Pfalz wird zum nachhaltigen Breitbandausbau beitragen“, unterstreicht Dr. Christine Brockmann, Geschäftsführerin der MRN GmbH.
Breitbandausbau und kooperatives E-Government
Der flächendeckende Auf- und Ausbau leistungsfähiger Glasfaserinfrastrukturen ist Voraussetzung für die Erschließung digitaler Technologien und bedeutsam, um Wohlstand und Beschäftigung zu sichern. Der Breitbandausbau versteht sich daher als Daueraufgabe der Politik der Länder und des Bundes. Bei der Umsetzung der Aufgabe gelten kommunale Genehmigungsprozesse als kritischer und wesentlicher Erfolgsfaktor. Hier kommt die Netzwerkarbeit der Regionalentwicklung ins Spiel und schafft Synergien: Das von der Metropolregion Rhein-Neckar gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz sowie dem Bund initiierte Modellvorhaben „Kooperatives EGovernment in föderalen Strukturen“ gilt als Best Practice-Beispiel der ebenen- und länderübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit. In diesem Rahmen arbeiten die Beteiligten seit mehreren Jahren unter anderem an der Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens, wo ein besonders großer Abstimmungs- und Koordinationsbedarf der öffentlichen Verwaltungen besteht.
Hintergrund Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet alle deutschen Behörden bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubinden. Bei der Erstellung der Online-Anträge soll dabei eine effiziente und verständliche Darstellung der elektronischen Formulare im Fokus stehen. Dies soll auch zu schlankeren Prozessen in der Verwaltung führen, so dass beide Seiten davon profitieren. Insgesamt wurden knapp 600 zu digitalisierende Verwaltungsleistungen identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind sie in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet.
Hintergrund Telekommunikationsgesetz (TKG)
Bislang sind rund 12.000 Behörden deutschlandweit für die Bearbeitung der Anträge zur Genehmigung zur Leitungsverlegung (nach §68 Abs. 3 TKG) zuständig. Dabei kann die Bearbeitung eines einzelnen Antrags in besonders komplexen Fällen bis zu vier Monate Zeit in Anspruch nehmen und erfordert meist mehrere Rückfrageschleifen. Grund dafür sind häufig unvollständige oder fehlerhafte Angaben. Dies betrifft laut Schätzungen einzelner Behörden in Hessen und Rheinland-Pfalz etwa 95 Prozent aller eingehenden Anträge. Darüber hinaus müssen für die verschiedenen notwendigen Stellungnahmen unterschiedliche Behörden beteiligt werden – von Denkmalschutz bis Naturschutz –, wodurch ein erhöhter Koordinationsaufwand für Mitarbeiter von Behörden wie auch Antragsteller entsteht.
Die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH wurde 2006 gegründet. Ihre Gesellschafter sind neben dem Verband Region Rhein-Neckar und dem Verein Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar die Industrie- und Handelskammern Rhein-Neckar, Pfalz, Darmstadt sowie die Handwerkskammern Mannheim und Rhein-Main. Im Zusammenspiel mit diesen und vielen weiteren Akteuren koordiniert die Regionalentwicklungsgesellschaft die Projektarbeit in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung, Digitalisierung, Energie, Kultur, Mobilität und Verwaltungsvereinfachung. Darüber hinaus leistet die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH durch Standortmarketing und Öffentlichkeitsarbeit einen wichtigen Beitrag dazu, die Region zu positionieren und bekannt zu machen.
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