Mit welcher finanziellen Unterstützung Patienten und deren Angehörige oder Pflegepersonen rechnen können, hängt davon ab, welchen der fünf Pflegegrade die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bzw. von Medicproof für den jeweiligen Patienten festlegen. Ob gesetzlich oder privat versichert – es geht dabei um bis zu 2.000 Euro monatlicher Pflegeleistung. Aufgrund der Corona-Pandemie finden diese Begutachtungen zurzeit nicht persönlich, sondern telefonisch statt. Die ARAG Experten informieren über die neue Beratungssituation, die Risiken und die richtige Vorbereitung.

Gesetzlich oder privat versichert?
Für gesetzlich Versicherte ist der MDK für die Pflegebegutachtung zuständig, bei privat Versicherten übernimmt Medicproof die Erstellung von Pflegegutachten.
Die Leistungen, die Betroffene erhalten, richten sich nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung und der Art der Pflege. Es kommt auch darauf an, ob sie durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst gepflegt werden oder ob sie dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind.

Wie wird bewertet?
Grundsätzlich geht es bei der Begutachtung um die Frage, wie selbstständig Antragsteller ihren Alltag noch bewältigen können. Dabei prüfen die Gutachter den Bedarf in sechs verschiedenen Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte und die Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen. Anhand einer Punkte-Skala von 0 bis 100 wird dann der Pflegegrad ermittelt.

Telefongespräch statt Hausbesuch
Aufgrund des Ansteckungsrisikos für alle Beteiligten hat die Bundesregierung im sogenannten Krankenhauszukunftsgesetz beschlossen, dass bis auf Weiteres keine persönlichen Pflegebegutachtungen im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt werden dürfen. Stattdessen werden Antragsteller bzw. deren Bezugsperson nun telefonisch interviewt. Dazu bekommen Patienten vom Medizinischen Dienst vorab einen Fragebogen zugeschickt, der helfen soll, sich auf das Gespräch vorzubereiten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass viele Medizinischen Dienste die Fragebögen online zum Herunterladen zur Verfügung stellen. Das Gutachten wird anschließend auf Basis des Gesprächs und nach Aktenlage erstellt, also nach Unterlagen wie dem Antrag auf Pflegeleistung und z. B. Kopien von Arztbefunden, Attesten oder Krankenhausberichten.

Risiken des Telefoninterviews
Ist der Patient in der eigenen Wohnung gut orientiert? Wie sicher bewegt er sich von A nach B? Kann er alleine einkaufen gehen? Wie klappt es mit dem Anziehen? Und wie steht es um den psychischen Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen? Das persönliche Kennenlernen bleibt in telefonischen Interviews weitgehend auf der Strecke. Und so birgt die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit per Telefon das Risiko einer Fehleinschätzung. Daher raten die ARAG Experten, sich intensiv auf das Interview vorzubereiten, den Antrag auf Pflegeleistung evtl. mit der Hilfe von erfahrenen Pflegeexperten auszufüllen und sich Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Pflegekräfte zu holen.

Widerspruch einlegen
Sollten Betroffene nicht mit dem Ergebnis des Gutachtens einverstanden sein oder berechtigte Zweifel daran haben, können sie nach Auskunft der ARAG Experten innerhalb eines Monats schriftlich bei ihrer Pflegekasse Widerspruch einlegen.

Weitere interessante Informationen zu Pflege und Betreuung unter:
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