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Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Stärkung der Patien-tenrechte und zur Einführung eines Härtefallfonds erklärt Dr. Stefan Gronemeyer, Leiten-der Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS:

„Die Medizinischen Dienste begrüßen, dass die Patientenrechte gestärkt und die Patien-tensicherheit verbessert werden sollen. Um Fehler zu vermeiden und die Patientensicher-heit zu erhöhen, bedarf es zudem eines verbesserten Monitorings. Nur aus Fehlern, die man kennt, kann man lernen. Dabei sollten die sogenannten „Never Events“ im Fokus ste-hen. Das sind klar definierte Schadensereignisse, die meist zu gravierenden Schäden füh-ren, obwohl sie vermeidbar sind. Sie dürften nie passieren, dennoch sehen wir solche Fälle jedes Jahr in der Begutachtungsstatistik der Medizinischen Dienste. Dazu gehören Seiten-verwechslungen, Medikationsfehler oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operatio-nen. Solche Ereignisse weisen nicht auf das Versagen Einzelner, sondern auf fehlerhafte Abläufe und Schwächen im System hin, die analysiert und für die Prävention genutzt wer-den müssen. Die Schaffung einer nationalen Never-Event-Liste, verbunden mit einer ano-nymen Meldepflicht für diese Ereignisse, hat sich in zahlreichen Ländern bereits bewährt und sollte daher auch in Deutschland umgesetzt werden. Das System ist so auszugestalten, dass ein angstfreier Umgang mit Meldungen in den Einrichtungen möglich ist.“

Über Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK erstellen zudem Sachverständigengutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen. Darüber hinaus prüfen die MDK Die Versorgungsqualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten.

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