Nachdem der Bundesrat einige wenige Beschlüsse gefasst habe, die die Bundesregierung zuvor als „Verkündungshindernisse“ bezeichnet habe und solche, bei denen „Nachbesserungsbedarf“ bestehe, müsse die Bundesregierung nun erklären, ob sie die Maßgaben übernehmen könne. „Es ist nachvollziehbar, dass Bund und Länder unter ein Vorhaben einen Schlussstrich ziehen wollen, über das nun seit rund 15 Jahren gestritten wird“, erklärte Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE. „Die Mantelverordnung wird aber die Planung, den Bau und die Unterhaltung nahezu jeder Straßenbaumaßnahme betreffen“, deshalb sei eine sorgfältige Prüfung angezeigt. Sollte die Mantelverordnung auch von Bundesregierung und Bundestag beschlossen werden, führt dies insbesondere im Straßenbau zu steigenden Baukosten. Diese müssten dann auch von öffentlichen Auftraggebern klaglos bezahlt werden, so Babiel.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, ergänzte: „Wir appellieren an Bundesregierung und Bundestag, ihre Zuständigkeit und ihre Kompetenzen zu nutzen und Nachbesserungen im Sinne des Ressourcenschutzes vorzunehmen. Dazu gehört u.a., die erweiterten Länderöffnungsklauseln für Verfüllungen, wie sie der Koalitionsvertrag vorsah, zuzulassen. Mineralische Ersatzbaustoffe müssen über eine geeignete Regelung vom Stigma des Abfalls befreit werden. Recycling-Baustoffe sind kein Abfall, sondern qualitativ hochwertige Baustoffe. Die besten Qualitäten der Recyclingbaustoffe müssen daher auch von der Anzeige- und Katasterpflicht ausgenommen werden.“
„Bundestag und Bundesregierung sollten auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens ihre Möglichkeiten noch nutzen, um die allseits propagierte Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Ressourcenschonung für mineralische Abfälle in der Mantelverordnung auch Wirklichkeit werden zu lassen. Geschieht dies nicht, muss sich auch die öffentliche Hand als Bauherr auf stark steigende Bau- und Entsorgungskosten einstellen“, fügte Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbandes, an.
Bei der Mantelverordnung handelt es sich um ein zentrales umweltpolitisches Vorhaben, denn damit wird der bundesweit größte Abfallstrom einheitlich geregelt. Die Bau- und Abbruchwirtschaft werde von diesen auch abfallrechtlich wesentlichen Regelungen massiv betroffen sein. Daher äußerten die drei Verbandsvertreter die Erwartung, dass sich nach der Bundesregierung auch der Deutsche Bundestag zumindest einmal inhaltlich mit dem Verordnungsentwurf befasst und diesen debattiert. So würde dieser grundsätzlichen Neuregelung auch die erforderliche Legitimität verliehen.
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