Holzbauteile mit Nagelplatten zu verbinden ist eine einfache, wirtschaftliche und daher weit verbreitete Konstruktionsmethode. Die Technik kommt etwa beim Bau von Dächern für Gewerbe, Industrie- und Wohngebäude zum Einsatz. „Das Nagelblech muss bündig und in der richtigen Lage an die Hölzer gepresst werden, um die Teile sicher zu verbinden, und vor allem dort auch dauerhaft verbleiben. Doch genau das ist nicht immer der Fall“, sagt Ulf Kohlbrei, Experte für Bautechnik bei TÜV Rheinland.

Nagelplatten mit kurzen Nägeln können sich lösen

Im Oktober 2020 wies die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) darauf hin, dass bei Holzkonstruktionen vermehrt teilweise oder ganz gelöste Nagelplatten entdeckt wurden. Betroffen sind demnach vor allem solche mit Nagellängen kürzer als zehn Millimeter. „Gelöste Nagelplatten gefährden die Standsicherheit. Im Zusammenspiel mit Umwelteinflüssen, wie Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen, Wind- und Schneelasten, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Dach- und Gebäudeschäden“, weiß der Experte.

TV Rheinland prüft Standsicherheit eingehend

Die Fachkommission rät Immobilieneigentümern daher dringend, Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise jetzt einer Sonderüberprüfung zu unterziehen, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen. „Grundlage für regelmäßige Prüfungen ist die VDI-Richtlinie 6200, nach der auch unsere erfahrenen Sachverständigen unter anderem prüfen, ob Nagelplatten am Holz korrekt anliegen“, so Kohlbrei. Je nach erforderlichem Untersuchungsumfang ist eine Begehung, eine Inspektion oder die sogenannte eingehende, „handnahe“ Prüfung vorgesehen, bei der auch schwer zugängliche Bauteile geprüft werden. „Ob Einzelobjekt oder großer Immobilienbestand: Am Ende jeder Standsicherheitsprüfung steht ein umfassender Bericht mit Handlungsempfehlungen. Sind Sanierungen nötig, begutachten wir deren fachgerechte Ausführung auf Wunsch natürlich ebenfalls“, erklärt Ulf Kohlbrei.

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