Nach der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung bleiben Gedenkstätten weiterhin für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Alle gebuchten Bildungsveranstaltungen können stattfinden, möglicherweise in veränderter Form. Viele Buchungen werden allerdings derzeit storniert. Informationen zu öffentlichen Veranstaltungen sind unter www.stiftung-bg.de zu finden. Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, die allgemein geltenden Umgangs-, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Stiftungsdirektor Axel Drecoll: „Wir sind dankbar, dass neben anderen Bildungseinrichtungen auch die Gedenkstätten geöffnet bleiben können. Die rund 80 Führungen und Seminare, die derzeit im November angemeldet sind, können ebenfalls stattfinden. Wir nehmen diesen Auftrag mit großem Verantwortungsbewusstsein an und haben unsere Hygienekonzepte nochmals intensiviert. Zugleich appellieren wir an allen Besucherinnen und Besucher, beim Aufenthalt in den Gedenkstätten die geltenden Hygienebestimmungen strikt zu befolgen.“

Die Gedenkstätten sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen (Oranienburg)

Außengelände: täglich 8.30 bis 16.30 Uhr

ausgewählte Museen: Di bis So 11.00 bis 15.00 Uhr

  • Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück (Fürstenberg an der Havel)

Außengelände: täglich 9.00 bis 17.00 Uhr

ausgewählte Museen: Di bis So 11.00 bis 14.00 Uhr

  • Gedenkstätte Todesmarsch im Belower Wald (Wittstock)

Freiluft-Ausstellung und historisches Waldgelände können jederzeit bei Tageslicht besichtigt werden.

  • Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde (Brandenburg an der Havel)

Do und Fr 13.00 bis 17.00 Uhr

Sa und So 10.00 bis 17.00 Uhr

  • Gedenkstätte Zuchthaus Brandenburg-Görden (Brandenburg an der Havel)

Do und Fr 13.00 bis 17.00 Uhr

Sa und So 10.00 bis 17.00 Uhr

  • Gedenk-und Begegnungsstätte Leistikowstraße (Potsdam)

Di bis So 13.00 bis 17.00 Uhr

Information: www.stiftung-bg.de

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