Die Corona-Krise hat für große Teile der Musikwirtschaft weitreichende Folgen. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betreffen nicht nur Unternehmen des Livemusik-Sektors, sondern auch Tonstudios, Musiklabels, Musikverlage und weitere Teilbereiche der Musikwirtschaft sind vielfach in ihrer Existenz bedroht. Um diesen Unternehmen und den in diesen Bereichen selbstständig Tätigen eine nachhaltige wirtschaftliche Perspektive zu bieten und langfristige Schäden am Ökosystem Musikwirtschaft zu verhindern, soll das projektbezogene Programm „Hamburg Music Business Support“ helfen. Damit soll nicht zuletzt dem hohen Stellenwert Hamburgs als eine der wichtigsten Musikstädte Europas Rechnung getragen werden.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Seit Beginn der Corona-Krise bietet Hamburg Hilfen für den Kulturbereich an und entwickelt in enger Abstimmung mit dem Bund und den Betroffenen Instrumente, die möglichst viele aus Kultur und Kreativwirtschaft erreichen sollen. So hat etwa die im Spätsommer angebotene ‚Outdoor-Förderung‘ vom Künstler bis zum Bühnenbauer alle in den Blick genommen. Die nun angebotenen Hilfen sind ein weiterer Schritt, um die Musikwirtschaft möglichst umfassend zu unterstützen. Damit wollen wir dafür sorgen, dass die zahlreichen Akteure der Musikbranche mit ihrer Arbeit auch weiterhin die Musikstadt Hamburg bereichern und zu ihrer kulturellen Vielfalt beitragen können.“
Timo Wiesmann, Geschäftsführer Interessengemeinschaft Hamburger Musikwirtschaft: „Mit dem Programm ‚Hamburg Music Business Support‘ ist es der IHM gemeinsam mit der Kulturbehörde gelungen, Musikunternehmen eine echte wirtschaftliche Perspektive für die Zeit während und nach Corona zu bieten – nicht nur, aber auch für diejenigen in unserer stark ausdifferenzierten Branche, die sich die bisherigen Corona-Hilfsprogramme wenig oder gar nicht zunutze machen konnten. Unser Programm ist ein entscheidender Meilenstein für den Prozess, Musikbetriebe wieder in die Lage zu versetzen, erfolgreich selbst am Markt aktiv zu sein.“
Antragsberechtigt sind nichtstaatliche kulturelle Betriebe der Hamburger Musikwirtschaft, also kleine und mittlere Hamburger Musikunternehmen sowie im Haupterwerb in der Musikwirtschaft tätige Soloselbstständige, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind. Gefördert werden Projekte mit kulturellem Bezug, die diese Unternehmen befähigen, mit angepasstem oder neuem Geschäft aus der Corona-Krise zu kommen. Dabei kann es beispielsweise um die Neuplanung ausgefallener Musikveranstaltungen, Veröffentlichungen oder Kampagnen gehen, um die Absicherung laufender Projekte oder um Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Musikbetrieben in Krisen, zum Beispiel für Zeiten absehbarer, Corona-bedingter Mindereinnahmen in der Zukunft. Bis zu 90 Prozent der Kosten entsprechender Projekte können übernommen werden. Die maximalen Förderbeträge reichen von maximal 10.000 Euro für Soloselbstständige bis zu maximal 300.000 Euro für größere Musikbetriebe.
Die Förderbedingungen und Informationen zur Antragstellung finden sich unter www.musikwirtschaft.org. Die Antragstellung ist ab dem 1.12.2020 möglich.
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