Anlässlich der Anhörungen zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) heute im Wirtschaftsausschuss fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesregierung auf, die Kritik ernst zu nehmen und das Gesetz deutlich nachzubessern. Es braucht ambitioniertere Ausbauziele und -pfade, Lösungen für den Weiterbetrieb der Pionieranlagen, die am ersten Januar aus der Förderung fallen, sowie den richtigen Rahmen für eine echte Teilhabe sowohl für Kommunen, als auch Bürgerinnen und Bürgern. Kritik an dem geplanten Gesetzesentwurf kam zuletzt nicht nur von Umweltverbänden, sondern auch der Erneuerbaren-Branche, dem Bundesrat und jüngst sogar aus den eigenen Reihen der CDU.

Antje von Broock, Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim BUND: „Die im aktuellen EEG festgeschriebenen Ausbaupfade reichen noch nicht mal aus, um das ohnehin schon zu geringe Ziel von 65 Prozent erneuerbare Energien im Stromsektor bis 2030 zu erreichen. Wenn die Bundesregierung das völkerrechtlich bindende Pariser Klimaabkommen ernst nimmt, braucht es mindestens einen Anteil 75 Prozent, das bedeutet eine Verdopplung der Ausschreibungsmengen bei Photovoltaik und ein Vielfaches an naturverträglichem Zubau von Wind an Land.“ 

Die Erneuerbaren wurden systematisch zurückgedrängt, der Ausbau bei Wind ist mit der über anderthalb Jahre andauernden Diskussion um die Abstandsregeln nahezu zum Erliegen gekommen. Mit der geplanten schrittweisen Überführung von Photovoltaik-Dachanlagen in die Ausschreibungen wird nun auch die Solarenergie abgewürgt. 

Die Europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis Mitte des nächsten Jahres umgesetzt werden. Sie fordert die Staaten auf, Bürger und Bürgerinnen in den Mittelpunkt der Energieproduktion zu stellen. Das heißt, dass für selbst erzeugte Energie keine unverhältnismäßig hohen Kosten anfallen dürfen. Außerdem solle es rechtlichen Schutz vor diskriminierenden Verfahren und Abgaben geben, die die Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern verhindern. Das Gegenteil ist im derzeitigen Entwurf der Fall. Damit werden den Energiewende-Pionieren der ersten Stunden weiter Steine in den Weg gelegt. Der derzeitige Entwurf zwingt die Eigentümer bei Eigenverbrauch digitale Zähler (Smart-Meter) einzubauen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten würden den Betrieb oftmals unwirtschaftlich machen und somit zu einem Rückbau vollfunktionsfähiger Dachanlagen führen.

Die einzig wirklich positive Neuerung, die im ersten Entwurf des EEG noch zu finden war, ist die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgeschlagene verpflichtende Abgabe beim Bau von Windkraftanlagen an angrenzende Kommunen. Aber auch diese wurde kassiert, sie soll jetzt freiwillig sein. Es braucht eine Verpflichtung für Neuanlagen und eine Prüfung, ob eine solche Abgabe auch bei bereits bestehenden Anlagen möglich wäre. 

Von Broock: „Die Bundesregierung muss endlich zeigen, dass sie Klimaschutz ernst nimmt, und den Ausbau der Erneuerbaren ambitioniert vorantreiben, statt weitere Hemmnisse insbesondere für Bürgerenergie zu generieren. Andernfalls erreichen wir nicht nur die Ausbauziele nicht, sondern setzen auch das bisher größtenteils von Bürgerinnen und Bürgern getragene Projekt Energiewende aufs Spiel.“

Mehr Informationen:
Stellungnahme des BUND zur EEG Novelle 2021:
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/energiewende/energiewende_eeg_novelle_stellungnahme_2020.pdf

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