„Frauen mit Behinderungen, gerade bei Lernschwierigkeiten, wird oftmals schlichtweg nicht geglaubt oder sie werden nicht ernst genommen“, so der Beauftragte. „Gleichzeitig ist der Zugang zu Hilfsangeboten und insbesondere Behörden nicht selten mit hohen Hürden verbunden. Hier helfen zum Beispiel Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und auch mehr Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.“
Eine Studie der Universität Bielefeld hat ergeben, dass Frauen mit Behinderungen fast doppelt so häufig wie Frauen ohne Behinderungen körperliche Gewalt erleben. Bei sexualisierter Gewalt im Erwachsenenleben sogar etwa zwei- bis dreimal häufiger als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt. Besonders betroffen sind gehörlose, blinde und körperbehinderte Frauen.
Die Bundesregierung fördert den Ausbau von Beratungsangeboten und Frauenhäusern mit einem Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Insgesamt stellt der Bund 120 Millionen Euro für eine bessere Aufstellung der Hilfestrukturen für Frauen bereit, die von Gewalt betroffen sind. Mit den Bundesmitteln soll auch der barrierefreie Ausbau von Frauenhäusern gefördert werden. In Anbetracht der prekären Lage von Frauen und Mädchen mit Behinderungen nimmt Jürgen Dusel die Bundesregierung beim Wort und fordert die schnellstmögliche Umsetzung der angekündigten Vorhaben.
Dienstsitz der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Mauerstraße 53
11017 Berlin
Telefon: +49 (30) 18527-2944
Telefax: +49 (30) 18527-1871
http://www.behindertenbeauftragter.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 18527-1797
E-Mail: presse@behindertenbeauftragter.de