Konkret bezweifeln die drei Kommunen die Gültigkeit der Teilfortschreibung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein für das Kapitel Erneuerbare Energien vom Dezember 2015. Darin sind sogenannte Vorranggebiete für Windkraftanlagen festgelegt. Die Stadt Ettlingen bezieht ihre Klage auf die komplette Teilfortschreibung. Die Stadt Baden-Baden beklagt die Vorrangfestlegungen für die Gebiete „Kälbelskopf / Wettersberg“ und „Lindel / Hohberg / Maienplatz“. In Malsch ist es das Gebiet „Hohberg / Sulzberg / Birkenschlag“. Im Nachgang zur Verhandlung wird der Regionalverband eine erste Einschätzung abgeben.
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