Anlässlich der am 26. und 27. November stattfindenden Arbeits- und Sozialministerkonferenz begrüßt die Diakonie Deutschland, dass die Bundesländer über die Einführung einer Kindergrundsicherung beraten.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Das Wirrwarr von existenzsichernden Leistungen für Kinder vom Kindergeld über den Kinderzuschlag und Kinderregelsatz bis zum Kinderfreibetrag muss beendet werden.

Viele Familien verlieren den Überblick und wissen nicht um die ihnen zustehenden Leistungen. Außerdem ist die Beantragung bürokratisch und kompliziert. Häufig werden Leistungen auch noch untereinander verrechnet. Das Ergebnis sind intransparente und ungerechte Auszahlungen. So kann es mitunter zu höheren Nettoleistungen bei höheren Familieneinkommen kommen als bei Niedrigsteinkommen. Deshalb müssen die existenzsichernden Leistungen für Kinder endlich vereinheitlicht und unkompliziert und bedarfsgerecht ausgestaltet werden.

Eine antragsfreie Kindergrundsicherung mit einem existenzsichernden Sockelbetrag gewährleistet eine einfache und unkomplizierte Förderung von Kindern und Familien. Wohnkosten werden ergänzend finanziert. Bedürftige Familien erhalten zusätzliche Unterstützung. Wer mehr braucht, soll direkt mehr bekommen."

Hintergrund:

Bisher stehen verschiedene existenzsichernde Leistungen wie Kindergeld, Kinder- Regelsatz, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag nebeneinander.

Die Diakonie-Position wird im beigefügten Hintergrundpapier erläutert:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/2020-11-25_Hintergrundpapier_der_Diakonie_Deutschland_zur_Einfuehrung_einer_Kindergrundsicherung.pdf

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