Weiterhin gilt allerdings die Maskenpflicht in der Region in Fußgängerzonen, auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten sowie grundsätzlich an Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen können oder nicht nur vorübergehend aufhalten und somit eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen nicht auszuschließen ist.
Aktuell erarbeitet die Region Hannover in Abstimmung mit den 21 Städten und Gemeinden eine neue Allgemeinverfügung, die für alle Kommunen die Straßen genau auflisten wird, in denen es eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Örtlichkeiten unter freiem Himmel gibt. Ziel ist, dass die neue Allgemeinverfügung ab Montag, 16. November, gilt.
Regionspräsident Hauke Jagau bedauerte die Entscheidung des Gerichts: „Natürlich werden wir die Vorgabe des Gerichtes erfüllen, die Bestimmtheit zu erhöhen. Ich habe Zweifel, dass das den Menschen im Alltag hilft, denn niemand wird die Listen mit aufgeführten Straßennamen bei sich haben oder auswendig lernen. So entsteht zwar auf dem Papier Klarheit und die Regeln sind bestimmt. Die Akzeptanz wird das nicht erhöhen. Ich kann nur an alle appellieren, unabhängig von einer Verpflichtung, immer dann eine Maske zu tragen, wenn man die Abstände nicht einhalten kann, weil zu viele andere Menschen in der Nähe sind. Nur so kann man sich und andere schützen.“
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