Was passiert, wenn Arbeitgeber den Corona-Bonus mit dem Dezembergehalt 2020 im Januar 2021 auszahlen?
Wenn Arbeitgeber den Corona-Bonus mit dem Dezembergehalt auszahlen, das Geld aber erst im Januar 2021 bei den Mitarbeitern auf dem Konto ist, ist die Steuerersparnis futsch. Denn die Steuerbefreiung ist befristet: Sie gilt nur bis zum 31.12.2020.
Corona-Bonus gehört nicht zum Arbeitslohn
Die fachliche Begründung: Der Corona-Bonus gehört nicht zum Arbeitslohn. Beim Corona-Bonus kommt es darauf an, wann ihn der Arbeitgeber zahlt. Landet der Bonus erst im Januar 2021 auf dem Konto des Mitarbeiters, dann gilt die Steuerbefreiung nicht mehr. Die Folge: Der Bonus ist dann lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig.
Corona-Bonus mit dem November-Gehalt auszahlen
„Im Jahressteuergesetz 2020 könnte noch eine Verlängerung des Corona-Bonus bis 31.01.2021 drin sein“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Ines Wollweber. Das sei aber noch nicht sicher. Sie rät Betrieben daher, dass sie den Corona-Bonus unbedingt noch 2020 an ihre Mitarbeiter auszahlen, weil sonst die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit nicht mehr gilt. „Am besten mit der Lohnabrechnung November, dann ist alles erledigt.“
Tipp: Nutzen Sie unsere Ecovis-Broschüre Steuerfreie Arbeitgeberleistungen 2020
Mitarbeitern etwas Gutes tun und dabei die Lohnsteuer und die Sozialversicherung elegant vermeiden, das können Sie mit unseren Steuerfreien Arbeitgeberleistungen. Die Broschüre (es gibt kein PDF, das wir einfach verschicken!) können Sie hier bestellen: Sie kostet 5 Euro plus Versand.
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com