Der heute veröffentlichte zweite Zwischenbericht des Forschungsprojekts „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (KviAPol) der Ruhr-Universität Bochum mit dem Fokus „Rassismus und Polizei“ unterstreicht den Handlungsbedarf gegen diskriminierendes Vorgehen bei der Polizei.
 
„Die Ergebnisse des Zwischenberichts belegen die Notwendigkeit verpflichtender Antirassismus-Trainings“, sagt Dr. Maria Scharlau, Polizeiexpertin bei Amnesty International in Deutschland. Die Erfahrungsberichte Betroffener und die mit der Polizei geführten Interviews zeigen, dass Polizistinnen und Polizisten das eigene Verhalten häufig für diskriminierungsfrei halten, während sich People of Colour durch dieses Verhalten rassistisch behandelt fühlen. „Es fehlt eine Auseinandersetzung mit strukturellem Rassismus, also mit Handlungsmustern der Organisation Polizei. Dabei geht es nicht um Schuldzuweisungen oder um den Vorwurf des individuellen bewussten Rassismus, sondern darum, Verantwortung zu übernehmen. Eine entsprechende Kompetenzvermittlung in der polizeilichen Aus- und Fortbildung schützt Polizisten und Polizistinnen auch davor, unbewusst rassistisch zu handeln und sich dem als sehr belastend empfundenen Vorwurf des Rassismus auszusetzen“, so Scharlau.
 
Amnesty International fordert eine bessere polizeiliche Fehlerkultur und eine kritische Auseinandersetzung der Polizei mit ihren Ermittlungsmethoden und Kontrollpraktiken. Der Zwischenbericht des Forschungsprojekts KviAPol zeigt eindrücklich, dass diskriminierendes Kontrollverhalten gegenüber People of Colour regelmäßig mit dem „Erfahrungswissen“ der Polizei legitimiert wird. „Der Zwischenbericht veranschaulicht einen Zirkelschluss: Eine vorurteilsgeleitete Kontrollpraxis, etwa durch die Eingrenzung auf bestimmte Personengruppen, wird immer nur ‚Treffer‘ in diesen ausgewählten Gruppen hervorbringen, die dann wiederum zu Erfahrungswissen werden“, so Scharlau.  
 
Nach dem heute vorgestellten Bericht der Forschenden der Ruhr-Uni Bochum führen insbesondere verdachtsunabhängige Kontrollen zu polizeilicher Diskriminierung (Racial Profiling) und in der Folge immer wieder auch zu rechtswidriger Gewalt. Aufgrund dieses erneuten Belegs erinnert Amnesty an ihre langjährige Forderung, Rechtsgrundlagen für verdachtsunabhängige Kontrollen kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu streichen. Dies gilt insbesondere für die Abschaffung sogenannter Gefahrenorte, in denen ohne Verdacht Kontrollen möglich sind.
 
Schließlich gibt der neue Zwischenbericht einen guten Überblick über die aktuelle Studienlage zum Thema Rassismus und Polizei und macht deutlich, dass es an aktuellen wissenschaftlichen Erhebungen zu rassistischen Einstellungen in der Polizei fehlt. Amnesty fordert in diesem Zusammenhang ein unabhängig aufgesetztes und durchgeführtes Forschungsprojekt zu rechtsradikalen und rassistischen Einstellungen innerhalb der Polizei.

Der zweite Zwischenbericht des Forschungsprojekts „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (KviAPol) der Ruhr-Universität Bochum soll heute hier veröffentlicht werden.

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