Grundsätzlich gelten für alle Werkzeuge und Maschinen die EU-Sicherheitsvorgaben, wie zum Beispiel die der Maschinenrichtlinie. Richtlinien und Normen geben Herstellern die Sicherheits- und Gesundheitsschutzstandards vor. Durch das CE-Zeichen und die Konformitätserklärung zeigt der Hersteller, dass er diese bei seinem Produkt einhält. Beim Kauf einer Maschine gilt es daher, auf das CE-Zeichen und auf die Konformitätserklärung zu achten. Zudem muss eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache mitgeliefert werden.
Die vom BMEL als förderfähig erklärten Produkte umfassen fast alle auf dem Markt verfügbaren forstlichen Arbeitsmittel. Beim Fördervorhaben sollten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht zur kurz kommen, so die SVLFG. Gerade im Forst bietet sich vielfach die Möglichkeit, durch moderne Technik belastende körperliche Arbeit zu ersetzen. „Technikkraft statt Muskelkraft“ soll das Motto sein – dem Rücken zuliebe.
Die Investition soll zu einem Plus an Sicherheit, Ergonomie und Gesundheitsschutz führen. Der sichere fachkundige Umgang mit Werkzeugen und Maschinen ist hierfür Grundvoraussetzung. Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren unter:
www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/
Fragen zum Arbeitsschutz beim Investitionsvorhaben beantworten die Präventionsmitarbeiter der SVLFG. Ansprechpartner unter: www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
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