Eineinhalb Jahre nachdem eine Frau ihre Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung gekündigt hatte, krachte es und ihr Wagen war hinüber. Da sie aber nie eine Bestätigung ihrer Kündigung vom Versicherungsunternehmen erhalten hatte, versuchte sie ihr Glück und forderte die Versicherung auf, den Schaden zu regulieren. Doch diese weigerte sich. Zu Recht: ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Vertragskündigung auch ohne Bestätigung gültig sein kann. Zumal die Frau mit der Kündigung auch die Beitragszahlung eingestellt hatte (Oberlandesgericht Braunschweig, Az.: 11 U 103/18)

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