– Entgelterhöhung für Beschäftigte von 1,4 % ab 1.4.2021, mindestens 50 Euro pro Monat, und weitere 1,8 % zum 1.4.2022
– Corona-Prämie von bis zu 600 Euro noch im Dezember 2020 (differenziert nach Entgeltgruppen)
– Wiederinkraftsetzen des Weihnachtsgeldes auf bis zu 100 % eines Monatsentgelts, auszuzahlen möglichst im November 2020
– Erhöhung des Urlaubsgeldes auf zwischen 350 Euro und 450 Euro (differenziert nach Entgeltgruppen)
– ein zusätzlicher, allein vom Arbeitgeber bezahlter Entlastungstag nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit im Fahr- und im Schichtdienst ab 2022, ab 2023 nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit für alle Beschäftigten als Rechtsanspruch.
– zwei weitere zusätzliche bezahlte Entlastungstage für Fahr- und Schichtdienst gegen anteilige Umwandlung der Entgelterhöhung ab April 2022 als Rechtsanspruch.
– Anerkennung von einem Jahr Berufsausbildungszeit bei Übernahme nach Ausbildung ins Arbeitsverhältnis
– Einführung des umweltfreundlichen und gesundheitsförderlichen Fahrrad- Leasings durch Entgeltumwandlung, wie schon bei vielen Arbeitgebern eingeführt
Mit dieser Tarifeinigung wird den Nahverkehrsbetrieben die notwendige Zeit gegeben, sich schrittweise von den einschneidenden pandemiebedingten Fahrgastrückgängen und massiven Einnahmeverlusten wieder erholen zu können. Unter diesen schwierigen und unsicheren Rahmenbedingungen sind die Arbeitgeber mit dieser Tarifeinigung an die äußersten Grenzen dessen gegangen, was für die kommunalen Nahverkehrsunternehmen in wirtschaftlicher Hinsicht gerade noch tragbar ist. „Wir haben nun eine gewisse Planungssicherheit für die kommenden Jahre“, so die Verhandlungsführerin Dr. Sabine Groner-Weber, Arbeitsdirektorin der Stuttgarter Straßenbahnen AG.
Eine Tarifeinigung haben auch die Öffentlichkeit und die Fahrgäste, die auf einen zuverlässigen Nahverkehr angewiesen sind und ihn nutzen wollen, von den Tarifparteien in Zeiten der sich zuspitzenden Corona-Pandemie dringend erwartet. „Damit ist die Dienstleistung des kommunalen öffentlichen Nahverkehrs für die Bürgerinnen und Bürger wieder zuverlässig gesichert“, so der KAV-Landesvorsitzende Dr. Wolf-Rüdiger Michel.
Mit der Tarifeinigung haben sich die kommunalen Arbeitgeber auch an die Ergebnisse der erst am vorigen Wochenende erfolgreich abgeschlossenen Entgeltrunde des Öffentlichen Dienstes Bund/Kommunen mit einer Laufzeit bis Ende 2022 angelehnt. Bis zuletzt wollte die Gewerkschaft nur eine Laufzeit bis Ende 2021 akzeptieren, um danach schon wieder streiken zu können. Unmittelbar vor der abschließenden Tarifrunde führte die Gewerkschaft noch einen eintägigen Vollstreik mit sehr kurzfristiger Ankündigung in Baden-Baden durch. „Im Hinblick auf diese Vorgänge bleibt auch der Gesetzgeber gefordert, hier Mindestfristen zum Schutz der Allgemeinheit einzuführen“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Wollensak.
Darüber hinaus war es dem KAV BW ein großes Anliegen, durch eine Fortentwicklung des Tarifvertrages die Zukunftsfähigkeit des Nahverkehrs und damit die Sicherheit der Arbeitsplätze sowie die Attraktivität der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten weiter zu fördern.
KAV Baden-Württemberg e. V
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Hauptgeschäftsführer
E-Mail: Joachim.Wollensak@kavbw.de
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