Georg Baum stellt in seinem Editorial die Behauptung auf, die Finanzreserven der Krankenkassen oberhalb der vorzuhaltenden Mindestreserven seien auch dadurch entstanden, „dass Krankenkassen den Krankenhäusern durch überzogene MDK-Prüfungen die Vergütung für erbrachte Leistungen verweigert haben.“ Diese Behauptung verdreht in unsachgemäßer Weise den Ursache-Wirkungs-Zusammenhang von Abrechnung, Prüfung und Retaxierung. Keine Krankenkasse will den Krankenhäusern Geld vorenthalten. Krankenkassen haben gerade in der aktuellen Krise ein vitales Interesse an einer sicheren, qualitativ hochwertigen und gerechten Versorgung. Diesem Interesse läuft aber ein Abrechnungsverhalten zuwider, das die pandemiebedingt begrenzten Prüfquoten für eine Erlössteigerung der Krankenhäuser nutzt.
„Als casusQuo stehen wir, genau wie die uns beauftragenden Krankenkassen, für ein solidarisches Gesundheitssystem“, so Udo Halwe. „Versorgungssicherheit ist dabei gerade angesichts der Covid-19-Pandemie ein zentrales Leitmotiv.“
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