Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat appelliert an Wirtschaftsminister Peter Altmaier, die zweite Runde der Überbrückungshilfen endlich an die Lebensrealität und Nöte der soloselbstständigen Kreativschaffenden anzupassen. Die umfangreichen Konjunkturprogramme – nicht zuletzt NEUSTART KULTUR – haben wirksam und passgenau viele Bereiche des Kulturlebens erreicht und zeugen auch von der großen Wertschätzung, die Kultur in diesem Land erfährt. Doch wie Soloselbstständige ihre Miete, ihre Versicherungen und Nahrungsmittel bezahlen sollen: Dies ist nach wie vor ungeklärt. Soloselbstständige Kreativschaffende sind hochqualifizierte Unternehmerinnen und Unternehmer, die Wesentliches beitragen zu einer funktionierenden und lebenswerten Gesellschaft. Die Überbrückungshilfen des Bundes müssen dies berücksichtigen und der durch Corona zeitweilig arbeitslos gewordenen Branche einen fiktiven Unternehmerlohn zubilligen, ähnlich wie die Kurzarbeiterregelung für Festangestellte.“
Auf die existenzgefährdende Situation von Teilen der Musikwirtschaft, darunter insbesondere vieler Soloselbstständiger, wird seit Ausbruch der Corona-Pandemie in politischen und zivilgesellschaftlichen Gremien wiederholt hingewiesen: So forderte der Bundesrat in einer Entschließung vom 05. Juni 2020 pauschale monatliche Zuschüsse für Soloselbstständige. Zudem wird am 28. Oktober 2020 das Bündnis #AlarmstufeRot, ein Zusammenschluss aus Initiativen und Verbänden der deutschen Veranstaltungswirtschaft, erneut in Berlin für eine Sicherung der Veranstaltungswirtschaft mit ihren zahlreichen Soloselbstständigen demonstrieren.
Deutscher Musikrat gGmbH
Weberstraße 59
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2091-0
Telefax: +49 (228) 2091-200
http://www.musikrat.de
Generalsekretär des Deutschen Musikrates
Telefon: +49 (30) 30881030
Fax: +49 (30) 30881011
E-Mail: generalsekretariat@musikrat.de