Vorbeugung gegen potenzielle Verarmung
Maßnahmen gegen potenzielle „Verarmung“ sollten, so Spelter, Betroffene möglichst frühzeitig übernehmen – erst recht, wenn wie anscheinend im Falle Rudi Assauer Warnsignale bekannt sind und z.B. Demenz in der Familie vorkommt. „Generell kann man es als ‚fahrlässig gegen sich selbst‘ bezeichnen, wenn bei ungünstigen gesundheitlichen Dispositionen vorbeugend kein vertrauenswürdiger Betreuer, seriöser Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter mit der Abwicklung seines oder ihres letzten Willens auch über den Tod hinaus beauftragt wird“, meint Spelter und rät: „Zukünftige Änderungen durch Beeinflussung Dritter an dem bei noch guter geistiger Verfassung erstellten Testament und etwaigen Vermächtnissen lassen sich notariell erschweren oder gänzlich ausschließen.“ So könne die Vorlage zweier unabhängiger ärztlicher Gutachten, welche die Testat- und Geschäftsfähigkeit der oder des Vermögenden feststellen, als absichernde Bedingungen schriftlich fixiert werden.
Verantwortung und Vollmachten sinnvoll teilen
Ein frühzeitig festgelegter, Interessen wahrender Betreuer kann etwa im Fall einer sich verschlimmernden Alzheimer-Erkrankung die Angelegenheiten des Betreuten, soweit sie nicht Aufgabe des Testamentsvollstreckers oder des Vermögensverwalters sind, wahrnehmen. Hierbei besteht eine klare Aufgabenteilung, welche ein starker Sicherheitsfaktor ist. Die Kosten und Leistungen für eine gute Unterbringung, Pflege, Betreuung, Testamentsvollstreckung mit Vermögensverwaltung, Vermächtnisse, Vermögensaufstellung, Erstellung von Steuererklärungen u. A. sollten vorausschauend genauestens vertraglich geregelt werden. Spelter: „Die Frage, ob der einst so schillernde und vermögende Rudi Assauer wohl so verarmt wäre, hätte er sich auf die hier beschriebene Weise abgesichert, mag jeder für sich beantworten. Generell erscheint Erbschleicherei aus meiner Sicht manchmal als Geschäftsmodell in einer Grauzone. Das Rechts- und Moralempfinden zeigt sich dann irritiert, wenn Täter oder Täterinnen perfide und ohne wirkliches Risiko einer Strafverfolgung zu ihrem Ziel kommen.“
Vermögende Einsame und Kinderlose als „Risikogruppen“
Hierbei unterliegen vermögende Menschen, insbesondere einsame und kinderlose einem besonders hohen Risiko von systematisch und rücksichtslos vorgehenden Personen abgezockt zu werden. Diese können z.B. aus dem weiteren familiären Umfeld stammen, sind vielleicht gute Bekannte, eingeschleuste Pflegekräfte oder sogar professionelle Abzocker, die plötzlich als Berater oder vermeintliche Freunde die Bühne betreten. „Gelingt es diesen, das Vertrauen des Erblassers zu erschleichen und diesen sogar hörig zu machen, folgt oft der nächste Schritt: Der Kontakt zu vertrauenswürdigen Personen, Freunden und den Bekannten um den Erblasser wird abgeschnitten. Da diese zunächst noch voll geschäftsfähigen Erblasser jedoch erkrankt sind und manipulierbar werden, unterschreiben sie die von ihrer vermeintlichen Vertrauensperson initiierten Verträge arglos und im besten Glauben“, so Spelter weiter. Danach könne das Opfer maximal „ausgeraubt“ werden, und sein Vermögen verliere sich im Dunstkreis charakterloser Abzocker. Diesen drohe aufgrund der undurchsichtigen Vermögensabtretung ihrer Opfer eher selten eine gerechte Strafe.
Die Lehre aus Rudi Assauers Verarmung
Spelters Empfehlung lautet: Nur rechtzeitiges, konsequentes und vorausschauendes Handeln mit professioneller Unterstützung von Notaren, Rechtsanwälten, Vermögensverwaltern und Ärzten kann einen zuverlässigen und maximalen Schutz für die Betroffenen und die zu ihm stehenden Familienangehörigen darstellen. Gut abgesicherte Vermögensverhältnisse beugen bösen Überraschungen vor. Die Tatsache, dass selbst ein ausgebuffter Manager wie Rudi Assauer anscheinend den Zeitpunkt verpasste, sich vor Verarmung zu schützen, stimme jedenfalls nachdenklich.
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