Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat – entsprechend dem aktuellen Stand medizinischer und ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) e.V. – neue Empfehlungen zum Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung in der Sozialhilfe veröffentlicht.

In die aktuellen Empfehlungen sind erstmals Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel einbezogen worden. Neu aufgenommen wurden außerdem das Krankheitsbild der „Schluckstörungen“ sowie ergänzende Angaben zur Dauer bestimmter Erkrankungen und zur turnusmäßigen Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen. Außerdem enthalten sie pauschal bezifferte Mehrbedarfe für ausgewählte Erkrankungen.

„Unsere Empfehlungen dienen als Orientierungshilfe für die Verwaltungspraxis u.a. der Jobcenter und Sozialämter bei der Festsetzung von Leistungen nach dem SGB II und XII. Sie ersetzen aber nicht die Ermittlung und Prüfung des Einzelfalles. Es gilt weiterhin, dass die zuständige Stelle jeden Einzelfall individuell beurteilen muss“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Die regulären Regelsätze für Sozialleistungsempfänger und etwaige anderweitige Unterstützungsleistungen bleiben von diesen Empfehlungen unberührt.“

Der Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung erfasst jene Bedarfe, die nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zwingend eine krankheitsspezifische Diät erfordern und im Vergleich zur Normalernährung mit deutlichen Mehrkosten verbunden sind. Keinen solchen Mehrbedarf begründen reine Ernährungspräferenzen oder andere krankheitsspezifische Aufwendungen.

Zu den Empfehlungen: https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2020-empfehlungen-des-deutschen-vereins-zur-gewaehrung-des-mehrbedarfs-bei-kostenaufwaendiger-ernaehrung-gemaess-30-abs-5-sgb-xii-3955,1997,1000.html

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