„Betroffenen rennt die Zeit davon, da zum Jahresende die Verjährung ihrer Ansprüche droht“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Durch die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage wird einerseits die Verjährung gehemmt und andererseits mit geringem Aufwand die Chance beträchtlich erhöht, das Geld noch zu bekommen“, so Eichhorst weiter.
Für die Beteiligung an der Klage gibt es für Interessierte verschiedene Möglichkeiten. Die Eintragung in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz ist kostenfrei und ab Eröffnung in etwa vier Wochen für alle selbstständig möglich. „Weil die Eintragung rechtssicher sein sollte und nicht ganz unkompliziert ist, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 38,99 Euro die Eintragung ins Register an. Das kann mit einer Vollmacht auch ab sofort beauftragt werden“, erklärt André Fritzsche, Verbraucherschützer in Torgau das Angebot. Termine können jeder Zeit online unter verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht oder telefonisch unter 0341-6962929 vereinbart werden.
Um möglichst viele Menschen aus dem Einzugsgebiet der Sparkasse zu erreichen, übernehmen die Beratungsstellen in Torgau und Leipzig die Beratungen für Klagewillige aus der Region Muldental. Zudem bietet die Verbraucherzentrale regelmäßige Sonderberatungsmöglichkeiten in Grimma, Wurzen, Bad Lausick und Colditz an. Die genauen Daten erfahren Verbraucher*innen am Termintelefon oder in Kürze online.
Es ist die sechste Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Zuvor hatte sie bereits Klagen gegen die Sparkassen Leipzig, Erzgebirge, Zwickau, Vogtland und Meißen eingereicht. Die ersten Urteile des Oberlandesgerichtes fielen zum großen Teil verbraucherfreundlich aus, werden aber in der nächsten Instanz am Bundesgerichtshof erst 2021 zu einem Ergebnis führen.
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