Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat einen Entwurf für ein neues Sanierungs- und Insolvenzrecht vorgelegt. In dem Text kommen Personenbezeichnungen ausschließlich in der weiblichen Form vor. Beispiele: „Geschäftsleiterinnen‟, „Arbeitnehmerinnen‟, „Gläubigerinnen‟.

„Dass ausgerechnet das Justizministerium beim Formulieren eines rechtsverbindlichen Textes versagt, ist schon ein starkes Stück“, kommentiert der Vorsitzende des Vereins Deutsche Sprache (VDS) den Referentenentwurf. Gerade Gesetzestexte müssten jedoch rechtskonform sein und Prüfungen standhalten können, so Krämer: „Wer jedoch diese missverständliche Formulierung nutzt, lädt geradezu dazu ein, ein Gesetz anzufechten.“ Dass Gesetzestexte die Gleichstellung von Mann und Frau abbilden sollen, stehe auf einem anderen Blatt und sei selbstverständlich, stellt Krämer klar, „aber die alleinige Benutzung der weiblichen Form ist bar jeder Vernunft und jeder sprachlich-grammatikalischen Regel.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verein Deutsche Sprache e.V.
Hohes Feld 6
59174 Kamen
Telefon: +49 (2307) 2016931
Telefax: +49 (2307) 9162448
http://www.vds-ev.de/

Ansprechpartner:
Dorota Wilke
Telefon: +49 (231) 794852-0
Fax: +49 (231) 794852-1
E-Mail: presse@vds-ev.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel