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Ein großer Ackerbaubetrieb darf im Hohen Fläming vorläufig kein Grundwasser zur Bewässerung von Flächen mehr entnehmen. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat einen Antrag des Betriebs auf Zulassung der Wasserentnahme vorläufig abgelehnt.

Das Landesamt für Umwelt Brandenburg hatte einem großen Ackerbaubetrieb im Juli 2018 die Erlaubnis erteilt, jährlich 600.000 m³ Grundwasser zur Bewässerung von 450 Hektar Ackerflächen, zu entnehmen, auf denen vorwiegend Energiepflanzen für Biogasanlagen (in erster Linie Mais) angebaut werden. Gegen diese Erlaubnis hatte der NABU Brandenburg Widerspruch eingelegt. Da dieser Widerspruch aufschiebende Wirkung hat und damit vorläufig kein Wasser mehr entnommen werden darf, hatte der Ackerbaubetrieb beim Verwaltungsgericht Potsdam in einem Eilverfahren beantragt, ihm die Grundwasserentnahme weiter zu erlauben. Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht nunmehr abgelehnt.

Der NABU hatte in dem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht, dass die Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf das FFH-Gebiet „Buckauoberlauf und Nebenfließe“ nicht hinreichend untersucht worden sind. Weiterhin seien die Modellberechnungen des Ackerbaubetriebs über die Auswirkungen der massiven Grundwasserentnahme fehlerhaft. Hierzu hatte der NABU mehrere gutachterliche Stellungnahmen in das gerichtliche Verfahren eingebracht, denen das Gericht eine fundierte Qualität attestiert.

Das Verwaltungsgericht stellt in seinem Beschluss fest, dass aufgrund der vorliegenden Untersuchungen derzeit nicht abgeschätzt werden könne, ob es durch die Grundwasserentnahme zu Gefährdungen der Natur, insbesondere des nahegelegenen FFH-Gebiets, kommt. Auch das Landesamt für Umwelt (LfU) hat mitgeteilt, dass weitere Prüfungen erforderlich sind, die derzeit im Rahmen des Widerspruchsverfahrens stattfinden. Der Ackerbaubetrieb hatte demgegenüber behauptet, dass ihm ohne Bewässerung ein hoher Gewinn entgehe. Das Verwaltungsgericht ließ dieses Argument nicht gelten, da dem Ackerbaubetrieb bewusst war, dass die Grundwasserentnahme rechtlich angreifbar war.

Das LfU wird nun im Rahmen des Widerspruchsverfahrens die Erkenntnisse aus dem gerichtlichen Eilverfahren zu prüfen haben. Der Ackerbaubetrieb kann außerdem gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Der Landesvorsitzende des NABU, Friedhelm Schmitz-Jersch, zeigt sich über diesen Etappensieg erfreut: „Eine Wasserentnahme in solchen Dimensionen kann nicht genehmigt werden, ohne die Auswirkungen auf die Umwelt hinreichend zu untersuchen und insbesondere den Klimawandel einzubeziehen. Jede weitere Entnahme verschärft die angespannte Wassersituation, da die Grundwasserneubildung besonders auf den Hochflächen des Landes bereits seit Jahren nicht mehr ausreicht, die eingetretenen Grundwasserdefizite vollständig zu kompensieren. Bewirtschaftungsmethoden, die zur Ertragssteigerung auf Bewässerung mit Grundwasser setzen, haben in Zeiten des Klimawandels ausgedient. Das gilt erst recht, wenn auf den Flächen, die bewässert werden sollen, nur Monokulturen für Biogasanlagen angebaut werden. Wir appellieren an die Landesregierung, derartige Anträge künftig sehr viel kritischer zu bewerten und dem hohen Gut einer ausreichenden Grundwasserversorgung Rechnung zu tragen.“

Hintergrund

Zum Vergleich: Beantragt wurde die Entnahme von 600.000 m³ Grundwasser innerhalb von fünf Monaten. Dies entspricht 4.000 m³ oder 4.000.000 l pro Tag. Der Wasserverbrauch eines Brandenburgers liegt bei 111 l pro Tag. Die Entnahmemenge pro Tag entspricht also dem täglichen Wasserbedarf von 36.000 Brandenburgern.

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